Mit dem Bundesgerichtsurteil vom 18. Februar 2014 wurde ein Massnahmenabänderungsverfahren der Jugendanwaltschaft im Fall «Carlos» aufgehoben. Die Massnahmenabänderung wurde vorher durch das Obergericht zugelassen, mit einer Befristung der Zeit für eine geschlossene Unterbringung. Von der Jugendanwaltschaft wurde immer betont, dass «Carlos» so rasch wie möglich wieder in einen offenen Vollzug gebracht wird. Dieses Ziel wurde auch am Massnahmenzentrum Uitikon verfolgt, scheiterte aber an der fehlenden Kooperation durch «Carlos». Mit der neuen Massnahme wird nun dem Bundesgerichtsurteil entsprochen. Damit werden frühere Aussagen der Jugendanwaltschaft bestätigt, dass an einer raschen Versetzung in den offenen Vollzug gearbeitet werde.

Es ist perfid, wenn der Justizdirektor von verschiedenen Seiten aufgefordert wird, rasch zu handeln, im Wissen darum, dass der Justizdirektor in diesem Verfahren weder Entscheide fällen kann noch darf. Der Justizdirektor hat jederzeit die Gewaltenteilung respektiert und seine Aufsichtsfunktion wahrgenommen. Die politische Auseinandersetzung wird im Kantonsrat mit den Berichten der Justiz- und der Finanzkommission stattfinden.

Martin Graf hat sich in dieser Geschichte als belastbar und krisenfest gezeigt. Der Vorwurf des Populismus richtet sich an jene Möchtegern-Regierungsräte, die viel Verständnis für den Vandalismus von «Carlos» im MZU geäussert haben oder sich mit kreativen Vorschlägen wie «Unterbringung in einem Spaniencamp» profilieren wollten.

Wer sich als gerne als «Vierte Gewalt» im Staat profilieren möchte, ist gut beraten, sich näher mit der Gewaltenteilung in einem Rechtsstaat zu befassen. Auch die Medien tragen ihren Teil der Verantwortung dafür, dass der Jugendstrafvollzug im Fall «Carlos» stattfinden kann. Trophäenjagd auf Regierungsräte darf nicht zu Lasten des Jugendstrafvollzugs stattfinden.