Verdichtung nur mit Qualität – dazu braucht es einen fairen Mehrwertausgleich
Der kommunale Siedlungsrichtplan gibt deutlich die Überlegungen wieder, wo die Stadt in Zukunft wachsen soll. Nämlich überall dort, wo die Voraussetzungen bezüglich Infrastruktur, Energie, Erschliessung, Schulen, Quartierversorgung oder Grünraum gegeben sind. Dieses Bekenntnis zu einer Stadtplanung schätzen wir.* Allerdings gehörte zu diesem Mut auch, zu sagen, wo die Ausnutzungsreserven der BZO reduziert werden sollen. Nur am Rande sei vermerkt, dass sich die seinerzeitige Kritik der Grünen, dass zuerst der kommunale Siedlungsrichtplan vorgelegt werden müsse, bevor eine BZO-Revision erfolgen könne, bewahrheitet.
Einmal mehr legt die Stadt Zürich – aus Sicht der Grünen zu Recht – den Fokus darauf, dass Verdichtung nur gelingen kann, wenn die nötige Qualität gewährleistet ist. Qualität aber kostet. Und so kann der Siedlungsrichtplan nur dann erfolgreich sein, wenn der Kanton Zürich bis zur Behandlung im Gemeinderat einen fairen Mehrwertausgleich und auch eine ausgebaute Möglichkeit von städtebaulichen Verträgen bei Aufzonungen geschaffen hat. Nur wenn die Stadt Zürich genügend Mittel und Spielräume für eine qualitativ hochstehende Verdichtung erhält, darf sie so massiv weiter wachsen.
Allerdings werden im Laufe der Diskussionen noch weitere Themen von Bedeutung sein. Positiv hervorgehoben werden muss, dass die Stadt endlich eine substantielle Schulraumplanung mit Standortsicherung angegangen ist. Und auch bezüglich der Planung von Grünrauminfrastrukturen ist die Stadt einen grossen Schritt weiter gekommen. Ob dieser Schritt genügend ist, können erst die weiteren Diskussionen zeigen. Positiv zu werten ist auch das Bekenntnis, dass nur dort und dann weiter entwickelt werden soll, wenn alle notwendigen Infrastrukturen auch gesichert sind.
Grosse Fragezeichen bestehen allerdings für den heute schon dicht bebauten städtischen Raum. Gerade hier fehlen die Grün- und Freiräume. Der Verweis auf mehr Qualität allein reicht nicht. Gerade in diesen Gebieten kann die mikroklimatisch so wichtige Frischluftzufuhr das fehlende Grün nicht ersetzen. Es ist zwar richtig, die Planung interdisziplinär anzugehen, wenn dabei aber der Masterplan Klima, zentral für die Verdichtung, noch nicht vorliegt und deshalb auch nicht berücksichtigt werden kann, ist das ungenügend.
Offene Fragen bestehen auch bezüglich der Lärmbelastung. Rund 140’000 Menschen leben heute an Strassen, die zu lärmig sind. Lediglich 24’000 davon erhalten nach Vorstellungen des Stadtrates eine Lärmsanierung an der Quelle. Und mit einer dichteren Überbauung der Stadt wird sich die Anzahl der Lärmbetroffenen noch einmal deutlich erhöhen. Hier liefert der Siedlungsrichtplan noch keine Antworten.
Die Grünen sind sehr gespannt auf die weitere Beratung. Sie werden sich mit aller Kraft für einen sozialen und ökologischen Umbau der Stadt Zürich einsetzen.
*Um die Zahlen dieser planerischen Neuorientierung zu dokumentieren, seien sie als Fussnote aufgelistet: In der BZO 2016 und auch im Regionalen Richtplan ging man davon aus, dass Zürich um 60’000 EinwohnerInnen durch die Ausnutzung der Reserven in der BZO wachsen könne. Im kommunalen Siedlungsrichtplan wird diese Zahl auf 20’000 reduziert. Im Gegenzug soll mit dem kommunalen Siedlungsrichtplan und der daran anschliessenden BZO-Revision Raum für 90’000 EinwohnerInnen am richtigen Ort geschaffen werden.