Unterstützung der Zürcher Kulturschaffenden ist nötiger denn je
Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zu den unbürokratischen, pauschalisierten Ausfallentschädigungen für Zürcher Kulturschaffende
Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zu den unbürokratischen, pauschalisierten Ausfallentschädigungen für Zürcher Kulturschaffende
Für das Weiterbestehen der kulturellen Vielfalt und das finanzielle Überleben vieler Kunstschaffenden sind die vom Regierungsrat für die Zeit von November 2020 bis Januar 2021 beschlossenen, unbürokratischen Ausfallentschädigungen von existenzieller Bedeutung. Die GRÜNEN fordern deshalb alle Zürcher National- und Ständerätinnen und -räte dazu auf, sich in Bern bei der unmittelbar anstehenden Revision des Covid-19-Gesetzes dafür einzusetzen, dass dieser pauschale Weg der Unterstützung von Kulturschaffenden auch weiterhin möglich bleibt.
Die Kulturbranche gehört zu denjenigen Branchen, welche am stärksten von der Corona-Pandemie betroffen sind. Viele gewinnorientierte und gemeinnützige Kulturunternehmen und -institutionen sind derzeit auf staatliche Finanzhilfen angewiesen. Das Gleiche gilt auch für die zahlreichen selbständigen Kulturschaffenden: Auch sie bedürfen einer tatkräftigen staatlichen Unterstützung, die ihrer spezifischen Situation während der Pandemie gerecht wird. Der Zürcher Regierungsrat hat nun für die Zeit von November 2020 bis Januar 2021 eine solche einfache und effiziente Unterstützungsmöglichkeit erarbeitet. Diese steht mit den Gesetzesvorgaben des Bundes in Einklang. Die GRÜNEN befürworten diese neuen pauschalisierten Ausfallentschädigungen sehr. Dank ihnen kann die kulturelle Vielfalt im Kanton Zürich umfassend erhalten bleiben.
Für die Weiterführung der Unterstützung ab Februar 2021 ist der Kanton Zürich aber darauf angewiesen, dass die Covid-19-Gesetzgebung, die aktuell vom nationalen Parlament erneut beraten wird, die pauschalisierte Ausfallentschädigung weiterhin zulässt. Die GRÜNEN rufen deshalb alle Zürcher National- und Ständerätinnen und -räte dazu auf, sich bei der aktuellen Covid-19-Gesetzesdebatte in Bern entsprechend für die Interessen des Kulturstandortes Kanton Zürich einzusetzen. Der Kanton Zürich kann sich eine Verminderung seiner kulturellen Vielfalt auch mit Blick auf seine Standortattraktivität schlicht nicht leisten.