Bundesrat Blocher hat 2006 das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht initiiert. Nun – zwei Jahre nach Inkraftsetzung demontieren Vertreterinnen und Vertreter seiner eigenen Partei die damit vor kurzem neu geschaffenen Strukturen. Dabei vergreift sie sich völlig in ihrer Wortwahl.

Das neue Recht wurde vor allem deshalb geschaffen, weil viele kleine Gemeinden ihre Verantwortung nicht wahrgenommen haben. Sie vollzogen aus Kostengründen fallweise auch dann keine Massnahmen, wenn solche nötig waren. Sie warteten lieber, bis KlientInnen straffällig wurden, damit der Kanton die Zeche bezahlen konnte. Oder sie suchten Wohnungen für ihre KlientInnen in grösseren Städten, die ihre Aufgaben wahrnahmen. Für die mittelgrossen Gemeinden und Städten hätte es diese Revision wohl nicht wirklich gebraucht: Die meisten waren schon recht gut organisiert. Die SVP unterschlägt das Versagen der Vormundschaftsbehörden bei den Kindstötungen Bonstetten 2010 und Niederhasli 1997, wo klare Hinweise auf Misshandlungen missachtet wurden. Das Beispiel Hagenbuch zeigt auch, dass die Sachkenntnis nicht besser wurde.

Dass nun einzelne Gemeindevertreterinnen und -vertreter im Schlepptau der SVP ihre eigenen, von den Gemeinden und Städten selbst organisierten und getragenen Behörden desavouieren und sie gleichzeitig möglichst knapp bei Kasse halten, ist inakzeptabel und erschwert deren Arbeit massiv. Eine Rückkehr zur alten Organisation ist so unsinnig wie undenkbar. Es gilt, Bundesrecht zu vollziehen und dieses nach Bedarf punktuell den Bedürfnissen anzupassen.

Stasi-Vorwürfe an die KESB sind übelste Demagogie und zeigen, dass die SVP im Wahlkampf in die unterste Schublade greifen muss, um ihre Existenz zu rechtfertigen.

Für die Grünen besteht zur Zeit kein Grund, aufgrund eines tragischen Ereignisses den Kinder- und Erwachsenenschutzorganisationen in irgendeiner Weise das Vertrauen zu entziehen. Der tragische Fall von Flaach muss sauber aufgearbeitet werden, daraus sind Lehren zu ziehen.