Spurabbau politisch schon lange bewilligt – nun auch rechtlich zulässig
Die Grünen nehmen mit viel Freude vom Verwaltungsgerichtsentscheid in Sachen Spurabbau beim Sechseläutenplatz Kenntnis. Dieser Entscheid hat unsere Auffassung bestätigt, dass die Gründe, die in der Vergangenheit gegen diesen Spurabbau vorgebracht worden sind, sachlich und rechtlich nicht verfangen. Der Stadtrat, und allen voran Tiefbauvorsteherin Ruth Genner, haben denn auch zu Recht an diesem Spurabbau festgehalten.
Die Grünen nehmen mit viel Freude vom Verwaltungsgerichtsentscheid in Sachen Spurabbau beim Sechseläutenplatz Kenntnis. Dieser Entscheid hat unsere Auffassung bestätigt, dass die Gründe, die in der Vergangenheit gegen diesen Spurabbau vorgebracht worden sind, sachlich und rechtlich nicht verfangen. Der Stadtrat, und allen voran Tiefbauvorsteherin Ruth Genner, haben denn auch zu Recht an diesem Spurabbau festgehalten.
Der Entscheid stellt dem Regierungsrat ein schlechtes Zeugnis aus. Dieser hatte offenbar mehr seinen politischen Einflüsterern aus der Kommunalpolitik nachgegeben als seinen eigenen Fachstellen vertraut. Das kantonale Amt für Verkehr hatte seinerzeit einen Spurabbau als sachgerecht und machbar bezeichnet.
Zu hoffen bleibt, dass der Regierungsrat nun in Zukunft wieder auf den Boden einer sachlichen Diskussion zurückfindet. Nur so ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen städtischen und kommunalen Behörden in Zukunft möglich.
Rückfragen: Markus Knauss, Fraktionspräsident und Mitglied Spezialkommission Verkehr/Polizeidepartemen 079 642 27 29