Senkung der Grundstückgewinnsteuer? Nein danke, es reicht.
(Beitrag der Grünen an die Medienkonferenz des Komitees «NEIN zur Senkung der Grundstückgewinnsteuer»)
Mit der Senkung der Grundstückgewinnsteuer soll zum wiederholten Mal Klientelpolitik zugunsten einer Minderheit gemacht werden. Die egoistische und verpfuschte Initiative des Hauseigentümerverbandes hätte eigentlich gar keinen Gegenvorschlag verdient. Die Grünen lehnen wie der bürgerlich dominierte Regierungsrat und ein breit abgestütztes Gemeindekomitee diese erneute Privilegierung des Grund- und Wohneigentums ab.
Schon wieder eine Steuerabstimmung?! Ein verständlicher Stosssseufzer macht unter Zürcher Stimmberechtigten derzeit die Runde. Der Gegenvorschlag des Kantonsrates zur Initiative des Hauseigentümerverbandes will tiefere Grundstückgewinnsteuern. Erneut stimmen wir damit über eine Steuervorlage ab, von der wenige profitieren, für die aber alle bezahlen müssten.
Das sind Steuergeschenke am falschen Ort: Die Grundstückgewinnsteuer ist ein wichtiges Instrument gegen die Spekulation. Sie ermöglicht den Gemeinden, ihre Infrastrukturkosten zu finanzieren. Sie ist eine faire Beteiligung der EigentümerInnen für Wertsteigerungen ohne ihr Zutun: Investitionen der öffentlichen Hand (Strassen, Leitungen, Schulen usw.), aber auch Ein- oder Umzonungen gehen zulasten der Allgemeinheit. Ausserdem steigen Boden- und Liegenschaftenpreise aufgrund der Nachfrage automatisch. Die Grundstückgewinnsteuer gehört zu den gerechtesten Steuern überhaupt. Sie erfasst Gewinne ohne eigene Leistung. Wertsteigernde Investitionen der EigentümerInnen sind von ihr nicht betroffen.
Wir Grünen wollen keine neuerliche Privilegierung des Grund- und Wohneigentums. Eine Senkung der Grundstückgewinnsteuer wäre ungerecht und volkswirtschaftlich wie raumplanerisch schädlich. Zudem würde die antispekulative Wirkung ausgehöhlt – damit Grundstückbesitzer und Immobilien-AG’s beim Verkauf noch höhere Gewinne erzielen können. Als direkte Folge würden den Gemeinden mindestens 75 Mio. Franken fehlen. Für die ganze Bevölkerung wären die Konsequenzen: Steuererhöhungen oder der Abbau von Leistungen.
Pfusch der Initianten – Zwängerei des Kantonsrates
Neben den inhaltlichen Gründen gibt es auch noch einen institutionellen Grund für ein klares Nein. Die Volksinitiative des HEV verstiess so eindeutig gegen Bundesrecht – gegen die Steuerharmonisierung und nicht weniger als drei Verfassungsgrundsätze der Besteuerung –, dass der Kantonsrat sie in allen wesentlichen Teilen für ungültig erklären musste. Die NZZ titelte dazu zu Recht: «Pfusch und politisches Kalkül». Die Einreichung einer derart unredlichen Initiative verschaukelt die Stimmberechtigten – zuvorderst ihre UnterzeichnerInnen – und kommt einem eigentlichen Missbrauch der Volksrechte mindestens sehr nahe.
Der Kantonsrat war sich indes nicht zu schade, dieser schludrigen Volksinitiative noch einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Eine unerträgliche Zwängerei der Mehrheit: Damit wird eine Institution wie das Initiativrecht letztlich untergraben und ausgehöhlt.
Die Zürcher Stimmberechtigten haben mehrfach in Folge zum Ausdruck gebracht, was sie von Steuerrabatten für jene halten, denen es ohnehin gut geht: nämlich nichts. Regierungsrat und ein breit abgestütztes Gemeindekomitee sehen das für die Abstimmung vom 3. März gleich.
Wenige profitieren. Alle bezahlen. Deshalb: Nein zur Senkung der Grundstückgewinnsteuer.
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