Schluss mit Apellen – Spitalliste abspecken
Heute hat die Grüne Kantonsrätin Kathy Steiner eine Parlamentarische Initiative eingereicht, welche von den Zürcher Listenspitäler einen Mindestanteil von 60% an nur grundversicherten Patientinnen und Patienten gesetzlich einfordert.
Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich
Zur Spitalliste
Heute hat die Grüne Kantonsrätin Kathy Steiner eine Parlamentarische Initiative eingereicht, welche von den Zürcher Listenspitäler einen Mindestanteil von 60% an nur grundversicherten Patientinnen und Patienten gesetzlich einfordert.
Die Zürcher Gesundheitsdirektion rühmt sich unermüdlich als schweizweites Vorbild für eine besonders wettbewerbsfreundliche Umsetzung der Spitalplanung. Ein grosser Tolggen im Reinheft bleibt aber geflissentlich unerwähnt. In keinem anderen Kanton klaffen die Anteile an nur grundversicherten Patientinnen und Patienten zwischen den einzelnen Listenspitälern derart massiv auseinander wie in Zürich.
Dieser Missstand ist seit Jahren bekannt, trotzdem schreckt die Politik vor griffigen Massnahmen zurück. Die bisherigen Appelle der Gesundheitsdirektion an die Privatspitäler auf der Spitalliste, ihre Verantwortung für eine genügende Grundversorgung wahrzunehmen, sind praktisch wirkungslos geblieben. Konsequenterweise haben die Grünen in der KEF-Debatte deshalb die Streichung der Hirslanden-Klinik von der Spitalliste gefordert. Mit einem Anteil von unter 25% an nur Grundversicherten übergeht diese Klinik die Gleichbehandlung aller Patientinnen und Patienten am krassesten. Zwar ist dieses Geschäftsgebaren von links bis rechts heftig kritisiert worden, es blieb jedoch bei der verbalen Schelte.
Vorallem aus finanzpolitischer Sicht braucht es jetzt eine gesetzliche Lösung. Es geht nicht an, dass einzelne Listenspitäler die Vorgaben nur ungenügend erfüllen und damit einen überdurchschnittlich hohen steuerfinanzierten Profit erzielen können. Dies geschieht heute zuungunsten von denjenigen Listenspitälern, die einen hohen Anteil nur Grundversicherter behandeln.
Deshalb muss jetzt der Kanton einen gesetzlichen Hebel bekommen, um von seinen Listenspitälern die Umsetzung der Vorgaben tatsächlich auch einfordern zu können.