Die Grünen fordern für die Revision des Strassen- und Verkehrsabgabegesetzes eine grundsätzliche ökologische Steuerreform. Die vorgeschlagene Revision ist Pflästerlipolitik mit strassenbaulicher Schlagseite!

Die vorgestellte Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Strassen- und Verkehrsabgabegesetzes weist deutliche Mängel auf, sowohl bei den Einnahmen wie auch bei den Ausgaben.
Ein Rabattsystem auf Basis der Energieetikette ist ungenügend. So kommen auch Züribergtraktoren in den Genuss von Steuererleichterungen! Solange der motorisierte Individualverkehr seine CO2-Reduktionsziele nach Kyoto-Protokoll derart krass verfehlt wie heute, ist eine steuerliche Begünstigung nur auf der Basis des CO2-Ausstosses zu rechtfertigen.
Mit dem NFA wurde der Kanton Zürich von den Kosten für das Nationalstrassennetz entlastet. Eine saldoneutrale Revision würde also bedeuten, dass mehr Geld für Strassenbau im kantonalen Strassennetz zur Verfügung steht.
Die Grünen akzeptieren eine saldoneutrale Revision nur, wenn

–       der Kantonsanteil der Bundeseinnahmen aus Schwerverkehrsabgabe, Mineralölsteuer und Autobahnvignette weitestgehend zur Förderung des Langsamverkehrs und für die Deckung der Kosten des strassengebundenen ÖV verwendet wird.

–       die Gemeinden für den Unterhalt der Gemeindestrassen und die Aufwertung der Strassenräume Abgeltungen erhalten.

Die neuen Steuerungsinstrumente für den Strassenbau sind nicht von hoher Bedeutung, da es keinen Strassenbau mehr braucht, sondern nur noch Strassenunterhalt.
Der Regierungsrat hat es verpasst, eine grundsätzliche ökologische Steuerreform im Bereich der Strassen- und Verkehrsabgaben vorzulegen. Das kann er mit der definitiven Vorlage aber noch korrigieren.

Rückfragen:

Robert Brunner, Kantonsrat Grüne (Mitglied KEVU), Tel. 044 853 15 55