Die Grünen Kanton Zürich beobachten die Umsetzung des neuen Asylverfahrens nah und kritisch. Das politische und öffentliche Interesse darf bei diesem Systemwechsel nicht einzig auf die Beschleunigung der Verfahren fokussieren. Der Kanton Zürich muss sich jetzt auf diejenigen Asylfälle vorbereiten, die im erweiterten Verfahren viele Monate in seine Zuständigkeit fallen und eine grosse Wahrscheinlichkeit auf ein langfristiges Bleiberecht haben.

Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zur Umsetzung des neuen Asylverfahrens

Die Grünen Kanton Zürich beobachten die Umsetzung des neuen Asylverfahrens nah und kritisch. Das politische und öffentliche Interesse darf bei diesem Systemwechsel nicht einzig auf die Beschleunigung der Verfahren fokussieren. Der Kanton Zürich muss sich jetzt auf diejenigen Asylfälle vorbereiten, die im erweiterten Verfahren viele Monate in seine Zuständigkeit fallen und eine grosse Wahrscheinlichkeit auf ein langfristiges Bleiberecht haben.

Wenn das neue Asylgesetz am 1. März 2019 in Kraft tritt, muss der Kanton Zürich bereit stehen für diejenigen Asylgesuche, die im neustrukturierten Verfahrensablauf nicht innerhalb des beschleunigten Verfahrens beurteilt werden können. Es wird davon ausgegangen, dass rund 40% der Asylsuchenden in ein sogenannt erweitertes Verfahren gelangen. Diese Menschen haben eine gute Chance auf ein langfristiges Bleiberecht.

Integration muss früh einsetzen

Die Grünen begrüssen die Ankündigung der Sicherheitsdirektion explizit, die Integrationsmassnahmen für Menschen mit Bleiberecht zu verstärken. Damit nimmt sie eine alte Forderung der Grünen auf (Postulat 299/2016). Die negativen Folgen langer Asylverfahren und verordneter Untätigkeit sind hinlänglich bekannt. Es zahlt sich deshalb aus, den Asylsuchenden bereits während des Verfahrensprozesses Zugang zu gemeinnützigen Beschäftigungseinsätzen und zu Kursen für Basisdeutsch und Swiss Skills zu gewährleisten. Mit einer frühen Integrationsförderung lassen sich spätere Sozialhilfekosten einsparen.

Qualitative Vorgaben für Asylbetreuung

Mit der Vergabe der Asylbetreuung lagert der Kanton seine Verantwortung aus. Dabei darf aber die Wettbewerbsfähigkeit nicht über die Qualitätssicherung gestellt wird. Deshalb müssen die Leistungsvergaben kritisch hinterfragt werden.

Bei der Ausschreibung für die Asylbetreuung sind die Kriterien Erfahrung und Qualität so eng formuliert worden, dass sich nur wieder die zwei bisherigen Betreiber ORS und AOZ beworben haben. Leider fehlen daneben aber verbindliche Vorgaben über die Verwendung der kantonalen Gelder. Es bleibt den Betreibern somit frei, wieviel der Gelder sie für die Betreuung verwenden und wieviel sie als Unternehmensgewinn einstreichen dürfen.

Zu begrüssen ist, dass der Betreuungsschlüssel verbessert wird. Dabei darf es aber nicht nur um die Anzahl der Mitarbeitenden gehen, es muss auch transparent sein, welche Ausbildungen verlangt sind. Kritisch ist insbesondere, dass das Schwankungsrisiko vom Kanton auf die Betreiber verschoben wird, was eine grössere Unsicherheit für die Arbeitsstellen bringt.

Wir Grünen lehnen die angekündigte Reduktion der Anzahl Zentren für MNA klar ab. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Zusammenführung von MNA in grössere Zentren die Betreuungssituation deutlich erschwert. Langfristig lohnt es sich, diesen jungen Menschen eine besondere Betreuung zukommen zu lassen und sie nicht von Ort zu Ort und damit von Schule zu Schule zu verschieben.

Qualität in der Asylbetreuung lohnt sich langfristig für alle.