PPV 2010: Die ökologischen Bedürfnisse der Stadt Zürich werden auch bei den Parkplätzen anerkannt
Die Grünen sind hoch erfreut, dass das Baurekursgericht die Revision der kommunalen Parkplatzverordnung, mit einer geringfügigen Ausnahme, als rechtsgültig erklärt und die entsprechenden Rekurse dagegen abgewiesen hat. Mit der neuen Parkplatzverordnung 2010 können die Bedürfnisse der Stadt Zürich für Velo- und Autoabstellplätze endlich bedarfsgerecht erfüllt werden. Die Verpflichtung, teure und häufig schlecht genutzte Autoabstellplätze zu erstellen, wird geringer. Damit kann dem sinkenden Autobesitz Rechnung getragen werden.
Neu muss auch ein Veloabstellplatz pro 40 m2Wohnfläche und nicht mehr wie bisher pro 70m2 Wohnfläche nachgewiesen werden. Damit wird es möglich, dass in Zukunft die Velos geregelt auf privatem Grund abgestellt werden können.
Ebenfalls sehr erfreulich ist, dass das Baurekursgericht die Rechtsgrundlage für autofreies Wohnen bestätigt hat. Damit ist in Zukunft sicher gestellt, dass diese neue Wohnform, die exakt auf die Bedürfnisse der Stadt mit immer weniger Raum für Parkplätze und Autoverkehrsflächen, noch attraktiver wird.
Der einzige Punkt, den das Baurekursgericht nicht gut geheissen hat, betrifft die qualitative Ausgestaltung der Veloabstellplätze. Diese müssen nur noch an "zweckmässiger Lage" erstellt werden, statt gedeckt, diebstahlsicher und in Eingangsnähe. Diese Einschränkung ist allerdings relativ bescheiden, da in Neubauten sowieso meist die qualitativen Anforderungen erfüllt werden.
Rückfragen: Markus Knauss, 079/642 27 29