Die Grünen begrüssen eine Totalrevision des Sozialhilfegesetzes, sehen aber Mängel in der Vorlage bei der Verankerung der SKOS-Richtlinien, der Kostenaufteilung, des Informationsaustausches und der Observationsregelung.

Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürichzum Entwurf der Totalrevision des Sozialhilfegesetzes

Die Grünen begrüssen eine Totalrevision des Sozialhilfegesetzes, sehen aber Mängel in der Vorlage bei der Verankerung der SKOS-Richtlinien, der Kostenaufteilung, des Informationsaustausches und der Observationsregelung.

Die Grünen begrüssen grundsätzlich eine Totalrevision des Sozialhilfegesetzes. Die vom Regierungsrat in die Vernehmlassung gegebene Vorlage hat aber Schwächen, welche im laufenden Gesetzgebungsverfahren behoben werden müssen. Insbesondere kritisieren die Grünen folgende Punkte:

  • Die Verbindlichkeit der SKOS-Richtlinien wird im Gesetz nirgendwo ausdrücklich erwähnt. Der Regierungsrat bekennt sich zwar zur Verbindlichkeit der SKOS-Richtlinien, im Gesetz selber wird jedoch lediglich festgehalten, dass der Regierungsrat die Einzelheiten zur Bemessung und Ausgestaltung der wirtschaftlichen Hilfe regelt (§ 28 Abs. 2). Die Verbindlichkeit der Anwendung der SKOS Richtlinien ist derart wichtig, dass sie im Gesetz geregelt werden muss.
  • Die Neuregelung der finanziellen Beteiligung des Kantons an den Gesamtsozialhilfeauslagen mit 25 Prozent führt dazu, dass bei einem (weiteren) Anstieg der Sozialhilfekosten die Gemeinden zu ¾ den Anstieg tragen und der Kanton nur zu ¼. Damit wälzt der Kanton zukünftige Mehrkosten zum überwiegenden Teil den Gemeinden ab.
    Ungeregelt bleibt auch ein horizontaler Lastenausgleich unter den Gemeinden bei den Sozialhilfekosten.
    In beiden Fällen muss die neue Regelung kritisch hinterfragt werden.
  • Bei der Reglung der Informationsrechte der Sozialhilfeorgane untereinander, die Auskunftsrechte an Dritte und die Informationen an die Sozialhilfeorgane ist auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen genügend Rücksicht zu nehmen. Die Grünen werden hier die einzelnen Bestimmungen genau anschauen und allfällige Korrekturen anbringen.
  • Bei der Regelung der Observation geht der Vorschlag weniger weit als das soeben verabschiedete Bundesgesetz. Die Grünen begrüssen, dass der Kanton keine Tonaufnahmen zulassen will und weitergehende Observationen den staatlichen Behörden übertragen will. Nach Abschluss der Bundesgesetzgebung wird sich weisen, welche Kompetenz dem Kanton noch zustehen wird, um in diesem Bereich eigenständig gesetzgeberisch tätig zu sein.