Der Gesetzesentwurf der Regierung zum Mehrwertausgleich taugt nicht. Der Entwurf schafft kaum Anreiz für die Gemeinden zur Verdichtung. Für die fortschrittlichen Gemeinden ist der Gesetzesentwurf sogar ein Rückschritt, da die bisherige Praxis mit städtebaulichen Verträgen eingeschränkt wird.

Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zum Mehrwertausgleich

Der Gesetzesentwurf der Regierung zum Mehrwertausgleich taugt nicht. Der Entwurf schafft kaum Anreiz für die Gemeinden zur Verdichtung. Für die fortschrittlichen Gemeinden ist der Gesetzesentwurf sogar ein Rückschritt, da die bisherige Praxis mit städtebaulichen Verträgen eingeschränkt wird.

Wenn Gemeinden Planungsmehrwerte schaffen durch Ein-, Um- oder Aufzonung, dann ist ein Grundstück von heute auf morgen mehr wert. Der Mehrwertausgleich soll dazu führen, dass die Gemeinden von diesem Mehrwert finanziell profitieren. Schliesslich tragen sie die kompletten Kosten für die Erweiterung der Infrastruktur.

Während Basel-Stadt seit Jahren einen Mehrwertausgleich hat von 50%, kommt die Zürcher Regierung 5 Jahre nach der RPG-Abstimmung mit einem mickrigen Höchstsatz von 15% bei Um- und Aufzonungen. So fehlt der nötige Anreiz für die Gemeinden zur Verdichtung.

Wo bleibt die vielbeschworene Gemeindeautonomie?

In den Städten ist es heute üblich, dass bei Aufzonungen über städtebauliche Verträge einen Mehrwertausgleich realisiert wird. Das kann beispielsweise darin bestehen, dass ein Investor nebenan einen öffentlichen Park finanziert. Das ist wichtig, denn ohne qualitativ hochwertigen, abwechslungsreichen öffentlichen Raum, gelingt die Verdichtung nicht.

Der Entwurf für das Mehrwertausgleichsgesetz will diese Praxis einschränken, indem ein Höchstsatz von 15% festgelegt wird für Auf- und Umzonungen. Für gewisse Gemeinden ist der Entwurf darum sogar ein Rückschritt.

Baudirektion im Tiefschlaf

Seit der RPG-Abstimmung im März 2013 hätte die Baudirektion Zeit gehabt. Was hat die Baudirektion in diesen 5 Jahren gemacht?: Sie hat geschlafen.

Bis April 2019 muss der Mehrwertausgleich umgesetzt sein. Es bleiben 14 Monate für Beratung in Kommission, erste und zweite Lesung Kantonsrat und Inkrafttreten. Einmal mehr muss das Parlament die Versäumnisse der Regierung ausbaden.