Mit einem an Lü 16 anrechenbaren Gewinn von 180 Mio. Fr. ist die Kantonsrechnung auf gutem Weg. In den kommenden vier Rechnungsjahren braucht es aber mehr als Sonderfaktoren. Die Bürgerliche Klientelbewirtschaftung beim Pendlerabzug und der Lex Hirslanden gefährdet den mittelfristigen Ausgleich. Budgetkürzungen wie die Einlagenkürzung in den Verkehrsfonds verschieben die Kosten auf die nächste Generation. Lohnmassnahmen für das Personal dürfen nicht bis 2021 warten! Diese wären finanzierbar, wenn der Regierungsrat seine Hausaufgaben bei der Optimierung des Beschaffungswesens endlich machen würde.

Mit einem an Lü 16 anrechenbaren Gewinn von 180 Mio. Fr. ist die Kantonsrechnung auf gutem Weg. In den kommenden vier Rechnungsjahren braucht es aber mehr als Sonderfaktoren. Die Bürgerliche Klientelbewirtschaftung beim Pendlerabzug und der Lex Hirslanden gefährdet den mittelfristigen Ausgleich. Budgetkürzungen wie die Einlagenkürzung in den Verkehrsfonds verschieben die Kosten auf die nächste Generation. Lohnmassnahmen für das Personal dürfen nicht bis 2021 warten! Diese wären finanzierbar, wenn der Regierungsrat seine Hausaufgaben bei der Optimierung des Beschaffungswesens endlich machen würde.

Punktlandung bei den Steuereinnahmen
Der Einnahmerekord bei den Steuern zeigt, dass die Wirtschaft erfreulich stark unterwegs ist und der Standort Zürich hohe Attraktivität hat. Diese Attraktivität hat auch mit dem Angebot an Fachkräften und einer guten Standortqualität zu tun. Diese dürfen durch Kürzungen im Bildungswesen und Abbau beim Umweltschutz nicht gefährdet werden.

Mehreinnahmen sind zwingend
Die Bürgerliche Klientelwirtschaft gefährdet die Gegenfinanzierung des Bahninfrastrukturfonds mit der Begrenzung des Pendlerabzugs auf 5000 Fr. Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen lässt sich mit laisser faire auch nicht stoppen. Die Lex Hirslanden ist als erster Schritt nötig, als zweiter Schritt muss die Spitalliste abgespeckt werden.

Ausgabendisziplin zur Finanzierung von Lohnmassnahmen
Bereits hat die Stadt Zürich Lohnmassnahmen angekündigt. Das kantonale Personal gerät damit immer mehr ins Hintertreffen. Lohnerhöhungen wären auch für das kantonale Personal möglich, wenn das Beschaffungswesen endlich optimiert würde. Der BDO – Bericht zur IT Strategie zeigt, wo Kosten eingespart werden können. Der GPK – Bericht zum Beschaffungswesen 2016 zeigte weiteres Potential auf. Würden diese Empfehlungen endlich umgesetzt, wären auch Lohnerhöhungen für das Kantonale Personal finanzierbar.

Investitionen
Der Investitionsbedarf bei der Werterhaltung der kantonalen Infrastruktur ist anhaltend hoch. Die Nettoinvestitionen von 770 Mio. genügen nicht, um den Investitionsstau aus den Vorjahren abzubauen. Die Grünen kritisieren in erster Linie die Lü 16 Massnahmen, welche die Projektierung betreffen. Diese sind aus dem RRB 316/2016 ersichtlich. Als Beispiel die Massnahme F15.6: Verzicht auf die Besetzung von bewilligten Stellen für die Umsetzung der Investitionsplanung Hochbauten. Ein weiteres Beispiel findet sich beim Hochwasserschutz (Sihlhochwasser). Die Erfahrung zeigt, dass genügend ausführungsreife Projekte in der Pipeline sein müssen, um den Investitionsstau abzubauen. Es ist etwas billig zu sagen, dass bei der Realisierung der ausführungsreifen Investitionen nicht gespart werde. Das Problem liegt im Vorfeld, welches durch Lü 16 Massnahmen sehr wohl betroffen ist. So werden, wie bei der Kürzung der Einlagen in den Verkehrsfonds, die Kosten auf künftige Generationen verschoben.