Die Kulturlandinitiative wurde mit 54,5% Ja-Stimmen angenommen. Damit hat das Zürcher Volk den Regierungsrat verpflichtet, das Kulturland und ökologische wertvolle Flächen wirksam zu schützen. Heute hat der Regierungsrat eine weitgehend zahnlose Umsetzungs-vorlage vorgestellt. In der definitiven Vorlage sind noch einige Zähne einzusetzen. Sonst müssen die Grünen mit einer ausformulierten Vorlage an das Volk gelangen.

Punktuelle Anpassungen genügen nicht

Die vorgeschlagene Umsetzungsvorlage enthält punktuelle Anpassungen im Planungs- und Baugesetz (PBG). Neu und zu begrüssen ist ein Kompensationsgrundsatz im PBG. Dieser ist heute nur im Richtplan 3.2.2 festgehalten («Weil der Gesamtumfang der Fruchtfolgeflächen dauernd zu erhalten ist, sind flächenverzehrende, den landwirtschaftlichen Boden irreversibel zerstörende Nutzungen wie Einzonungen, Strassenbauprojekte u.ä. grundsätzlich nur in sehr beschränktem Umfange und in der Regel nur unter Kompensation zulässig»), was nicht wirksam war. Die neuen Bestimmungen für die Beanspruchung von Landwirtschaftsgebiet sind im Detail zu abzuwägen und auf deren Wirksamkeit zu überprüfen. Die § 232a vorgeschlagene Bagatellgrenze von 2’500m2 ist zu hoch.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Ein wirksamer Schutz des Kulturlandes und der ökologisch wertvollen Flächen verlangt nach einer transparenten und nachvollziehbaren Flächenbuchhaltung. Das Zürcher Volk hat sich klar für den Erhalt, sowohl der Fläche als auch der Qualität ausgesprochen. Hier müssen der Vorlage mit der Einführung einer transparenten Flächenbuchhaltung Zähne eingesetzt werden.

Korrekturen in der Revision des Kantonalen Richtplans sind gefordert

Der Regierungsrat will auf die Ausscheidung von Bauerwartungsgebieten verzichten. Das ist nicht neu und schon heute Teil der beantragten Richtplanrevision. Umstritten ist hier, was aus den bisherigen Bauerwartungsgebieten der Landwirtschaftszone zugeteilt wird und was dem Siedlungsgebiet. Hier erwarten die Grünen vom Regierungsrat, dass er den Siedlungsplan entsprechend dem Inhalt der Kulturlandinitiative überarbeitet.

Nötige Flexibilität wäre mit Bauzonenabtausch möglich

Der Regierungsrat vergibt eine Chance, wenn im PBG keine Möglichkeit für einen Bauzonenabtausch zwischen den Gemeinden geschaffen wird. So könnte die Flexibilität zur Verwirklichung eines vernünftigen Raumordnungskonzepts ROK hergestellt werden.

Verfahren bei hängigen Geschäften

Die Grünen begrüssen, dass die Sistierung gelockert wird und so die laufende Polemik um die Kulturlandinitiative versachlicht. Sie erwarten aber insbesondere bei Bewilligungen für Sport- und Erholungsanlagen, dass die Standortgebundenheit nachgewiesen werden muss.