Die Grünen Kanton Zürich haben heute die angekündigte Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht eingereicht. Sie protestieren damit gegen die Weigerung des Kantonsrates, den Volkswillen zur Kulturlandinitiative umzusetzen.

Am 17. Juni 2012 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich die Kulturlandinitiative mit 54.5% angenommen. Die angenommene Initiative verlangt, «dass die wertvollen Landwirtschaftsflächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung wirksam geschützt werden und in ihrem Bestand und ihrer Qualität erhalten bleiben». Der Kantonsrat hat sich am 19. Mai 2014 mit seinem Entscheid, auf die entsprechende Umsetzungsvorlage nicht einzutreten, geweigert, den Volkswillen umzusetzen. Die Grünen Kanton Zürich und die Mitinitiantin und Präsidentin Marionna Schlatter reichen gegen das Nichteintreten Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht ein. Nach der Zürcher Kantonsverfassung bestimmt der Kantonsrat bei einer Initiative in der Form der allgemeinen Anregung, «in welcher Rechtsform sie umgesetzt wird». Die von Rechtsanwalt Prof. Andreas Abegg verfasste Stimmrechtsbeschwerde legt dar, dass der Kantonsrat somit über das «Wie» entscheiden kann, nicht aber über das «Ob». Dies ergibt sich auch aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu den politischen Rechten, die durch die Bundesverfassung gewährt sind. Damit wäre der Kantonsrat verpflichtet gewesen, die Kulturlandinitiative umzusetzen. Diese Pflicht hat er mit seinem Nichteintreten verletzt, zumal der neue Richtplan immer noch ein erhebliches Siedlungswachstum auf Kulturland zulässt. Dass sich der Kantonsrat mit einer Änderung im Gesetz über die Politischen Rechte jüngst selbst des Mittels beraubt hat, eine ihm unliebsame Umsetzungsvorlage dem Volk vorlegen zu können, ändert nichts an der Umsetzungspflicht; er ist weiterhin verpflichtet, den Volkswillen umzusetzen. Die Grünen fühlen sich durch den Entscheid des Kantonsrates in ihren demokratischen Grundrechten beschnitten. Sie sind überzeugt, dass das Bundesgericht dies genau so sieht.

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