Heute hat die Kommission für Planung und Bau (KPB) in einer Medienmitteilung mitgeteilt, dass die Beratungen in Sachen Umsetzungsvorlage der Kulturlandinitiative abgeschlossen sind. Die Mehrheit der KPB empfiehlt die Umsetzungsvorlage der Regierung bei einem allfälligen Referendum abzulehnen. Begründet wird dieser Entscheid damit, dass die Initiative «materiell nicht nötig» sei, da der Richtplan die Initiative bereits umgesetzt habe – obwohl dies vom Bundesgericht dieses Jahr widerlegt wurde. Die Grünen erachten die Begründung der KPB als skandalös. Es darf nicht sein, dass der Bundesgerichtsentscheid derart auf taube Ohren stösst.

Die Mehrheit der Kommission für Planung und Bau (KPB) des Kantonsrats akzeptiert weder den Volksentscheid noch den Bundesgerichtsentscheid* zur Umsetzung der Kulturlandinitiative. Sie ist nicht bereit, endlich konstruktiv an der Umsetzung mitzuarbeiten. Sie stellt sich nach wie vor auf den Standpunkt, dass die Initiative mit dem Richtplan umgesetzt sei, obwohl dies vom Bundesgericht widerlegt wurde.

Heute hat die Kommission für Planung und Bau (KPB) in einer Medienmitteilung mitgeteilt, dass die Beratungen in Sachen Umsetzungsvorlage der Kulturlandinitiative abgeschlossen sind. Die Mehrheit der KPB empfiehlt die Umsetzungsvorlage der Regierung bei einem allfälligen Referendum abzulehnen. Begründet wird dieser Entscheid damit, dass die Initiative «materiell nicht nötig» sei, da der Richtplan die Initiative bereits umgesetzt habe – obwohl dies vom Bundesgericht dieses Jahr widerlegt wurde. Die Grünen erachten die Begründung der KPB als skandalös. Es darf nicht sein, dass der Bundesgerichtsentscheid derart auf taube Ohren stösst.

Auch sonst zeigen sich die Kulturlandschutz-Gegner stur. Die Grünen verlangten mit ihren Minderheitsanträgen in der Kommission eine Nachbesserung der Umsetzungsvorlage. Der wichtigste Antrag betraf den Umgang mit dem Humustourismus. Die Grünen teilen hier die Haltung des Zürcher Bauernverbands, dass der Humustourismus reduziert werden muss.  Weitere Minderheitsanträge der Grünen verlangen eine bessere Verankerung des Kulturlandschutzes im Planungs- und Baugesetz (PBG), eine schärfere Bagatellgrenze und eine präzisere Formulierung bei den nötigen Verordnungen. Alle Anträge der Grünen erlangten in der Kommission keine Mehrheit.

Falls kein Referendum ergriffen wird, tritt die regierungsrätliche Umsetzungsvorlage der Kulturlandinitiative (4833d) in Kraft. Der Kantonsrat kommt so seiner Pflicht der formalen und inhaltlich korrekten Umsetzung des Volksentscheides nach, die ihm das Bundesgericht im Mai 2015 auferlegt hat. Für die Grünen entspricht die vorliegende Umsetzungsvorlage dem Minimum davon, was die Kulturlandinitiative fordert. Der Kantonsrat entscheidet in der Beratung über eine Abstimmungsempfehlung bei einem allfälligen weiteren Volksentscheid.


* Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 27. Mai 2015, 1C_312/2014