Kulturlandinitiative: KPB-Mehrheit missachtet den Volkswillen
54,5% sagten im Juni 2013 Ja zur Kulturlandinitiative. Diesem Volksentscheid für einen wirksamen Kulturlandschutz ist der Regierungsrat wenigstens halbherzig nachgekommen, indem er zwar eine Umsetzungsvorlage ausarbeitete, diese aber zur Ablehnung empfiehlt. Die KPB-Mehrheit verweigert sich dem Auftrag des Zürcher Stimmvolks mit ihrem Nichteintretensantrag vollständig. In dieser Ausgangslage wird eine Durchsetzungsvorlage der Grünen unausweichlich.
Die Botschaft der Stimmberechtigten vom Juni 2012 ist unmissverständlich: Das Zürcher Kulturland soll geschützt werden. Die Umsetzungsvorlage des Regierungsrates würde mit Änderungen im Planungs- und Baugesetz wenigstens punktuelle Verbesserungen zum Schutz des Kulturlandes und der ökologisch wertvollen Flächen bringen.
Inhaltlich verfehlt die Umsetzungsvorlage der Regierung allerdings den wesentlichen Punkt: statt gute Ackerböden zu schützen, fördert sie den Humustourismus im Kanton. Und dass die Zürcher Regierung ihre eigene Umsetzung dieses klaren Auftrags zur Ablehnung empfiehlt, ist für sie alles andere als ein Ruhmesblatt und für die Grünen nicht akzeptabel.
Grüne Anträge für eine wirksame Umsetzungsvorlage
Die Grünen haben konstruktiv mehrere Anträge eingebracht, die den Schutz des Kulturlands verbessern würden. Statt dem Humustourismus wollen die Grünen Kompensation bei Einzonung durch
· Auszonung gleichwertiger Flächen aus der Bauzone
· Rekultivierung versiegelter Flächen
· Beschränkung des Humustourismus auf Vorhaben im öffentlichen Interesse
Im Weiteren sollen für die Durchstossung (Bauzonen ausserhalb des Siedlungsgebietes) restriktive Regeln gelten. Schliesslich sollen auch die Flächen von ökologischer Bedeutung denselben Schutz bekommen wie das Kulturland.
Kommission missachtet Volkswillen
Von alledem will die KPB-Mehrheit nichts wissen. Empörend ist die Totalverweigerung dieser Betonfront gegenüber dem Volkswillen: Die bürgerliche Einheitspartei will auf die Umsetzungsvorlage gar nicht erst eintreten. Das ist eine skandalöse Auftragsverweigerung. Die Bürgerlichen wollen das Volk und seine Anliegen offenkundig nur dann respektieren, wenn es ihren Interessen dient. Erst wird in der Richtplandebatte gebetsmühlenartig gesagt, dass zuerst das Gesetz geändert werden müsse, bevor der Kulturlandschutz im Richtplan verankert wird – eine Woche später beschliesst man notabene unangekündigt Nichteintreten auf die Gesetzesrevision. Das ist unredlich und unehrlich.
Diese Missachtung motiviert die Grünen erst recht, eine Durchsetzungsinitiative zu lancieren. Dann hat das Volk das letzte Wort.