Am 17. Juni 2012 hat das Zürcher Volk dem Kantonsrat einen klaren Auftrag gegeben. Mit 54,5% Ja lautet der Auftrag:

Eine regionale landwirtschaftliche Produktion, welche die Ernährungs­souveränität mit möglichst hoher Selbstversorgung anstrebt, setzt genügend Kulturland voraus. Der Kanton sorgt deshalb dafür, dass die wertvollen Landwirtschaftsflächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung wirksam geschützt werden und in ihrem Bestand und ihrer Qualität erhalten bleiben. Als wertvolle Landwirtschaftsflächen gelten die Flächen der Bodeneignungsklassen 1 bis 6, mit Ausnahme der zum Zeitpunkt der Annahme der Initiative rechtskräftig der Bauzone zugewiesenen Fläche.

Der Kantonsrat wollte im ersten Anlauf gar nicht erst auf die Umsetzungsvorlage eintreten. Dafür hat er vom Bundesgericht Prügel bezogen: Der Kantonale Richtplan kann nicht die Umsetzungsvorlage sein. Er ist nicht referendumsfähig und kann jederzeit abgeändert werden. Zudem hat der Regierungsrat in der Vergangenheit den Anordnungsspielraum meistens zu Lasten des Kulturlandes ausgenützt.

Die Grünen wollen keinen absoluten, aber einen langfristigen, restriktiven Schutz des Kulturlandes, analog dem Waldgesetz. Die Geschossflächenreserve in den bestehenden Bauzonen genügt für viele weitere Jahrzehnte. Nur standortgebundene Projekte im übergeordneten Interesse sollen mit der Auflage der Aufwertung minderen Kulturlandes zugelassen werden. Der Humustourismus ist auf das Minimum zu beschränken. Die Grüne Fraktion hat deshalb verschiedene Minderheitsanträge gestellt, damit der angenommene Initiativtext und damit der Volkswille optimal umgesetzt werden. Die rechte Mehrheit des Kantonsrats hat sämtliche Anträge der Grünen zur Verbesserung der Vorlage abgelehnt.

Die Grünen sehen einem Referendum gelassen entgegen. Sie werden sich bei der Volksabstimmung für die Umsetzungsvorlage einsetzen, da sie ein Schritt in die richtige Richtung ist. Verschiedene Volksabstimmungen, zum Beispiel zu Golfplätzen, der Zweitwohnungsinitiative oder dem revidierten Raumplanungsgesetz haben gezeigt, dass die Zeit für einen umfassenden Kulturlandschutz reif ist.