Kürzung der Prämienverbilligung trifft den Mittelstand hart
Der Regierungsrat will die anerkannten Schwachstellen im Prämienverbilligungssystem nutzen, um damit eine Revision durchzubringen, welche zu einem massiven Leistungsabbau führt und die politische Zielrichtung hinter dem Prämienverbilligungssystem aushöhlt.
Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zur Revision des Prämienverbilligungssystems
Der Regierungsrat will die anerkannten Schwachstellen im Prämienverbilligungssystem nutzen, um damit eine Revision durchzubringen, welche zu einem massiven Leistungsabbau führt und die politische Zielrichtung hinter dem Prämienverbilligungssystem aushöhlt.
Die Grünen haben sich immer für eine soziale Ausgestaltung der Krankenkassenprämien eingesetzt, die richtige Lösung dafür wäre eine individuelle Kopfprämie. Damit wenigstens ein gewisser Ausgleich zwischen den Einkommensstufen geschieht, hat der Gesetzgeber die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) als soziales Korrektiv eingeführt. Der Regierungsrat schwächt jetzt diesen Ausgleich und will die Prämienverbilligung auf die reine Armutsbekämpfung reduzieren.
Unterer Mittelstand blutet
Die heute gültige gesetzliche Regelung schreibt vor, dass mindestens 30% der Versicherten und mindestens 30% der Haushalte mit Kindern eine IPV erhalten sollen. Diese quantitative Vorgabe will die Regierung jetzt streichen und damit die IPV zu einem Fürsorgemodell umbauen. Statt dass wie bisher Erwachsene in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Zuschüsse bekommen, soll die Prämienverbilligung in Zukunft nur noch zur Armutsbekämpfung eingesetzt werden.
Aus Sicht der Grünen muss die IPV auch weiterhin dem sozialen Ausgleich zwischen den Einkommensstufen dienen. Bei der Einführung des Gesetzes war es der klare Wille vom Gesetzgeber, dass auch der untere Mittelstand von der hohen Belastung durch die Krankenkassenprämien entlastet wird. Dieses Prinzip darf mit der Gesetzesrevision nicht aufgegeben werden.
Absolute Leistungskürzung
Neben den vorgesehenen Optimierungsmassnahmen schlägt jedoch die massive Reduktion des Kantonsanteils von 80% auf 70% ungleich viel stärker zu Buche. Auch auf Bundesebene steht bereits eine Kürzung des Bundesanteils zur Diskussion. Angesichts der herrschenden Mehrheitsverhältnisse ist das Resultat absehbar.
Dabei ist die Rechnung einfach, jede Kürzung des Bundesbeitrags kürzt auch den Kantonsanteil. Die Reduktion wird sich somit doppelt bemerkbar machen. Diese wegfallenden Millionen werden zukünftig gerade von den Prämienzahlenden in bescheidenen Verhältnissen zu berappen sein. Darüber tröstet die Tatsache nur wenig hinweg, dass im Kanton Zürich der relative Prämienanstieg tiefer ausgefallen ist als in anderen Kantonen. Die absoluten Zahlen sagen hier etwas anderes – und nur diese sind unmittelbar im Portemonnaie der Einzelnen spürbar.