Genau ein Jahr ist es her, dass die Zürcher Bevölkerung Thomas Heinigers Privatisierungswünschen für die Winterthurer Spitalversorgung eine deutliche Abfuhr erteilt hat. Die jetzt neu präsentierten Vorlagen zum Kantonsspital Winterthur (KSW) und zur Integrierten Psychiatrie Winterthur-Zürcher Unterland (ipw) lösen die wichtigen politischen Fragen der finanziellen Verantwortlichkeit und Steuerung aber nicht.

Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zum Baurecht von KSW und ipw

Genau ein Jahr ist es her, dass die Zürcher Bevölkerung Thomas Heinigers Privatisierungswünschen für die Winterthurer Spitalversorgung eine deutliche Abfuhr erteilt hat. Die jetzt neu präsentierten Vorlagen zum Kantonsspital Winterthur (KSW) und zur Integrierten Psychiatrie Winterthur-Zürcher Unterland (ipw) lösen die wichtigen politischen Fragen der finanziellen Verantwortlichkeit und Steuerung aber nicht.

Vordergründig geht es bei den beiden Gesetzesentwürfen rein um die Abgabe der Immobilien im Baurecht an die beiden Spitäler. Aber einmal mehr dreht es sich um die grossen Fragen der Oberaufsicht und Finanzverantwortung: Wem obliegen Steuerung und Controlling und wer muss letztendlich die finanziellen Risiken tragen?

Betriebswirtschaftlich sehen sich diese beiden Spitäler unterschiedlichen Herausforderungen gegenüber. Das KSW wirtschaftet heute erfolgreich und zeigt sich im herrschenden Spitalwettbewerb gut aufgestellt. Aber der ökonomische Druck steigt stetig, es drohen weitere Tarifsenkungen und Erweiterungen wie das Ambulatorium im Glattzentrum bedingen zuerst mal grosse und risikobehaftete Investitionen.

Die ipw dagegen muss systembedingt in einem höchst unfreundlichen ökonomischen Umfeld wirtschaften. Die Psychiatrische Gesundheitsversorgung wird finanziell nur ungenügend abgegolten, wirksame und kostendämpfende Dienstleistungen wie die ambulante, teilstationäre oder aufsuchende Behandlung sind für die ipw defizitär und können nur mithilfe von Subventionen des Kantons aufrecht erhalten werden. Die weitere Tarifentwicklung ist noch sehr ungewiss.

Für die Region Winterthur und damit für den Kanton Zürich nehmen diese beiden Institutionen eine absolut unverzichtbare Stellung ein. Sie übernehmen die Spitalversorgung für fast eine halbe Million Menschen. Aufgrund dieser Grösse und Bedeutung leitet sich eine faktische Staatsgarantie für KSW und ipw ab.

Trotz dieser bekannten too-big-to-fail-Problematik will der Regierungsrat nun mit den vorliegenden Gesetzesentwürfen dem Parlament die finanzielle Verantwortung entziehen, und damit auch ein Grossteil der Aufsichts- und Steuerungsinstrumente.

Solange das letztendliche finanzielle Risiko beim Staat und somit bei den Steuerzahlenden bleibt, muss auch eine demokratisch legitimierte Oberaufsicht und Steuerung beim Parlament bleiben. Dafür ist es nötig, dass die beiden Institutionen auch weiterhin im kantonalen Finanzhaushalt bleiben.