Beitrag der Grünen Kanton Zürich zur Medienkonferenz des überparteilichen Komitees «JA – für unseren Kanton!»

Um es nochmals ganz klar zu sagen: Wir stimmen am 3. März nicht über den 2 Milliarden-Betrag zur Sanierung der BVK ab – wie es mehrfach falsch dargestellt wurde. Nein, der Kantonsrat hat diese Mittel für die Sanierung der BVK bereits am 2. April 2012 gesprochen, der Kantonsratsbeschluss ist seit 1. Januar 2013 in Kraft und die Gelder wurden schon 2011 zurückgestellt. Jetzt befindet das Stimmvolk «lediglich» darüber, wie man diesen Betrag in den mittelfristigen Ausgleich einrechnet. Es geht sozusagen buchhalterisches Problem – das aber eine enorme Auswirkung auf den Staatshaushalt haben kann.

Ausserordentliche Massnahmen für ausserordentliche Situationen

Gemäss Kantonsverfassung muss der Kanton den Finanzhaushalt mittelfristig ausgleichen. In den mittelfristigen Ausgleich werden die letzten 4 Jahre und die kommenden 4 Jahre eingerechnet.

Der Kantonsrat hat auf Antrag des Regierungsrats beschlossen, 1.6 Mia Franken für die Einmaleinlage für die BVK-Sanierung nicht in den mittelfristigen Haushaltsausgleich einzurechnen. Dieser Betrag entspricht der Höhe des Zürcher Anteils an der einmaligen Ausschüttung des Golderlöses der Schweizerischen Nationalbank von 2005. Der Restbetrag von 400 Mio wird dem mittelfristigen Ausgleich ordentlich angerechnet. Der Golderlös aus dem Jahr 2005, der für die Finanzierung des grössten Teils der Einmaleinlage herangezogen werden soll, wurde damals ebenfalls nicht in den mittelfristigen Ausgleich eingerechnet – auch dieses Mal soll er nicht einbezogen werden müssen. In einer ausserordentlichen Situation wie dieser muss eine ausserordentliche Massnahme möglich sein.

Ablehnung der Vorlage hätte drastische Folgen

Wenn das Referendum angenommen würde und die gesamten 2 Mia. zur BVK-Sanierung dem mittelfristigen Ausgleich angelastet werden, hätte der Kanton Zürich ein echtes Finanzproblem. Es würden jährlich zusätzlich 430 Mio Franken fehlen und da die Mehrheit des Rates sich gegen Steuererhöhungen ausgesprochen hat (in diesem Fall etwa 7-8 Steuerprozente), müssten das Geld auf der Ausgabenseite eingespart werden.

Konkret heisst das: Es müsste ein Sanierungspaket geschnürt werden, wie es der Kanton noch nie gesehen hat und die Zürcher müssten ihre Gürtel sehr eng schnallen. Denn ohne einen massiven Abbau bei den Leistungen kann man diese Einsparungen nicht erreichen. Die Folge: die Direktionen mit dem meisten Aufwand und mit den personalintensivsten Leistungen müssten Federn lassen: Bildung, Gesundheit und Sicherheit.

Unnötige Sparmassnahmen treffen Bevölkerung, Gemeinden und Wirtschaft

Ein solches Sanierungspaket lehnen die Grünen klar ab. Es würde die Leistungen für die EinwohnerInnen sowie für die Gemeinden des Kantons Zürich erheblich verschlechtern, und auch der Wirtschaftsstandort Zürich würde um einiges unattraktiver.

Insbesondere bei der Bildung und der Gesundheit hätten derartige Sparmassnahmen drastische Folgen für die gesamte Bevölkerung: Vergrösserung der Schulklassen, höherer Druck auf Lehr- und Gesundheitspersonal, Senkung der Verbilligung der Krankenkassenprämien, Abstriche bei der Bereitstellung der nötigen Infrastruktur, Verzicht auf nötige, energetische Sanierungen von Schul- und Amtshäusern bis hin zur Schliessung von Spitälern und Gefängnissen – die Aufzählung ist damit nicht vollständig.

Eine zukunftsweisende Bildungs- und Gesundheitspolitik ist ein wesentlicher Standortvorteil für den Kanton Zürich. Mit der Erziehung und Bildung investieren wir in unsere Zukunft. Tragen wir Sorge dazu und sparen nicht am falschen Ort!

Noch eine Klammerbemerkung zu den Folgen eines Sparprogramms für die Gemeinden: Der Kanton wird einen Teil der Kosten wohl oder übel auf die Gemeinden abwälzen, wie es auch in der Vergangenheit schon geschehen ist.

Die Grünen wollen keinen unnötigen Leistungsabbau bei Bildung, Gesundheit und Sicherheit und keine Steuererhöhung um bis zu 8%.

Deshalb sagen die Grünen JA zur BVK-Vorlage.