JA zu starken Schulleitungen
(Beitrag der Grünen Kanton Zürich zur Medienkonferenz «Breite Allianz für alle Neuanpassungen des Lehrpersonalgesetzes»)
Die Grünen befürworten die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen der Volksschule. Mit der Streichung der Unterrichtsverpflichtung eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Rekrutierung von Schulleiterinnen und Schulleitern. Personen mit Kenntnissen und Erfahrungen im schulischen Umfeld und einer Schulleiter-Ausbildung sind eine Bereicherung für eine Schule, auch wenn sie keine Lehrer-Ausbildung genossen haben.
SchulleiterInnen üben im Berufsalltag eine andere Funktion aus als LehrerInnen und brauchen deshalb auch andere Fähigkeiten. Kompetenzen im Führungs- und Personalbereich werden gefordert. Pädagogisches Wissen wird künftig in der Schulleiterausbildung für Personen, die keine Lehrerausbildung haben, vertieft.
Die Hauptaufgabe der SchulleiterInnen unterscheidet sich wesentlich von der Tätigkeit der LehrerInnen an den Schulen. Die Schulleitung ist zuständig für die administrative, personelle und finanzielle Führung der Schule.
- Sie ist die Anlaufstelle für die Behörden, die Elternrat und die Quartierbevölkerung
- Sie organisiert die Schule: Klassenzuteilung, Klassenzimmer, Hausdienst usw.
- Schullaufbahnentscheide werden in der Regel einvernehmlich mit den Lehrpersonen und den Eltern getroffen und nicht von den SchulleiterInnen allein. Das pädagogische Wissen bringen die LehrerInnen mit.
- Die Schulleitung wirkt bei der Anstellung der Lehrpersonen mit. Sie fördert und koordiniert deren Weiterbildung und führt jährliche Mitarbeitergespräche durch. Kenntnisse im Personalbereich sind also erforderlich.
- Die Schulleitung verwaltet die der Schule zugeteilten Mittel (Globalbudget). Auch das erfordert andere Kenntnisse als der Lehrerberuf.
- Gemeinsam mit der Schulkonferenz ist sie für die pädagogische Führung und Entwicklung der Schule und für die Qualitätssicherung verantwortlich.
- Stundenpläne, besondere Unterrichtsformen, Projektwochen, Klassenlager und Exkursionen legt sie gemeinsam mit der Schulkonferenz fest.
Das pädagogische Wissen der LehrerInnen fliesst also in die gesamte Führung der Schule ein.
Der Schulleiter oder die Schulleiterin sind Vorgesetzte der LehrerInnen. Sollte eine Lehrperson um Unterstützung oder Hilfe im Unterricht ersuchen, oder stellt die Schulleitung Mängel in der Klassenführung fest, wird sie die Situation analysieren und die nötigen Massnahmen vornehmen.
Interessierte aus anderen Berufen sind eine Bereicherung für die Schule. Das gemalte Horrorbild eine Bankmanagers oder Metzgers ist reine Stimmungsmache. Leute ohne Interesse an der Schule werden nie angestellt.