Vernehmlassungsantwort Grüne zur neuen Parkplatzverordnung der Stadt Winterthur

Die Grünen Winterthur begrüssen die Stossrichtung der vorgelegten neuen Parkplatzverordnung für die Stadt Winterthur sehr. Wir hatten dieses Projekt mit einer Motion im Gemeinderat bereits im Januar 2011 angeregt.

Aus der Sicht der Richtplanungsziele (Anteilsverlagerung vom motorisierten Individualverkehr zum öffentlichen und Veloverkehr) muss das innerstädtische Angebot an Autoparkplätzen künftig deutlich knapper gehalten werden als heute. Anzahl Fahrten und Parkierungsmöglichkeiten bilden ein enges funktionelles Paar. Zur Förderung einer höheren Transporteffizienz ist es  unumgänglich, auch bei der Parkierung anzusetzen. Damit werden wichtige Anreize zum Wechseln auf umweltfreundlichere Alternativen geschaffen und so der chronischen Überlastung unseres Strassennetzes entgegengewirkt: Endlich bleibt Stadtbus weniger im Stau stecken!

Dies alles schafft mehr Lebensqualität und mehr Raum für die wirklich notwendigen Nutzungen (Gewerbe, Transporte, etc.)

Unsere zwei wichtigsten Kritikpunkte…

  • Gar nicht zufrieden sind wir mit den Festlegungen der konkreten Zahlenwerte (Autoparkplätze) für die einzelnen Gebietsklassen. Es ist nicht einzusehen, weshalb diese nicht deutlich näher bei den Werten der entsprechenden Stadtzürcher Verordnung liegen sollen. Winterthur mit seiner sehr flachen Topografie und den kürzeren Wegen begünstigt den Fuss- und Veloverkehr noch viel mehr als Zürich und besitzt zudem ein vergleichbares, ausgezeichnetes öffentliches Verkehrsangebot. Winterthur hat deshalb durchaus dasselbe, wenn nicht sogar das höhere Potenzial zur Verkehrsverlagerung. Wir fordern deshalb eine Reduktion der entsprechenden Werte um gut 25% (Minimum und Maximum). Das sind wir der Förderung einer zukunftsfähigen, effizienteren Mobilität schuldig.
  • In Bezug auf Mobilitätskonzepte fehlt die Zielsetzung der „Förderung einer nachhaltigen Mobilität“ völlig. Die Verordnung fällt deutlich hinter die Regelung der Dienstanweisung vom Februar 2011 zurück. Hier ist entsprechend jener Artikel aus der Dienstanweisung zu verwenden.

… sowie zwei besonders positive Aspekte…

  • Mit der neuen Verordnung der etwas lahmenden „Velostadt“ zu einem dringend notwendigen Adrenalinstoss verholfen werden. Hierzu sollen endlich auch für Veloparkierungen entsprechende Minimalanforderungen festgelegt werden. Der Veloanteil stagniert seit Jahren und bleibt im Vergleich mit dänischen oder holländischen „Velostädten“ weiter hinter den potentiellen Möglichkeiten zurück. Dazu benötigt es natürlich nicht nur „private“ sondern auch genügend öffentliche Veloparkplätze und es benötigt natürlich auch attraktive Velowege und -Verbindungen.
  • Wir begrüssen die Festlegungen zur Parkraumplanung sowie die Regelung zur Bewirtschaftungspflicht öffentlicher Anlagen. Bei ersterem erwarten wir eine mindestens vierjährliche Publikation und Kenntnisnahme durch den Gemeinderat (Änderungsantrag). Bei letzterem erwarten wir endlich die konsequente Bewirtschaftung der Parkplätze aller Freizeitanlagen inkl. jener auf dem Eschenberg!