Gut gemeint genügt nicht
Die hehren Grundsätze im Raumordnungskonzept können die Mängel in der Konkretisie-rung, insbesondere beim Schutz von Kulturland, Landschaft und Natur nicht übertünchen. Was vorliegt, ist nicht das, was für einen zukunftsfähigen Kanton Zürich nötig wäre. Es ist nicht das, was das Volk mit dem Ja zur Kulturlandinitiative bestellt hat.
Die Grundsätze des Richtplans – das Raumordnungskonzept – könnte man knapp als Grüne Vorlage durchgehen lassen. Die Leitlinien streben eine nachhaltige Siedlungsentwicklung an, wollen die Zersiedelung eingrenzen und das Verkehrswachstum begrenzen. Die Grünen begrüssen explizit, dass sich die Siedlungsentwicklung auf die städtischen Räume und die Gebiete entlang der S-Bahn beschränken soll. In den Handlungsräumen Kulturlandschaft und Naturlandschaft sollen dagegen das Kulturland, die Landschaft und die Natur Priorität haben.
Nutzungsintensität statt dichtes Bauen fördern
Damit dies möglich wird, ist Verdichtung nötig. Bisher wurde verdichtet, indem auf einer Hektare Bauland möglichst viele Kubikmeter Gebäude gebaut wurden. Oft wurden so mehr Wohnflächen ermöglicht, in denen aber gar nicht mehr Menschen wohnen. Eine solche Verdichtung ist raumordnungspolitisch unerwünscht und ökologisch schädlich. Die KPB hat auf Antrag der Grünen geklärt, dass nicht das dichte Bauten gefördert werden soll, sondern die Nutzungsintensität, also: mehr Arbeitsplätze und mehr BewohnerInnen pro Hektare Bauland.
Versagen beim Kulturland- Landschafts- und Naturschutz
Im Kapitel Siedlung haben sowohl die Regierung wie nun auch die Mehrheit der KPB versagt beim Schutz von Kulturland, Landschaft und Natur. Bei der Konkretisierung haben sich SVP, FDP und CVP geweigert, die Leitlinien des Raumordnungskonzeptes zu beachten. Beispielhaft lässt sich das beim Kulturlandschutz ablesen: Ein einziger Antrag der zum Schutz der landwirtschaftlichen Fläche (Gotzenwil, Winterthur, auf Antrag der Grünen) fand eine Mehrheit. Alle anderen Anträge, die gut 100 ha Ackerland vor der Zubetonierung gerettet hätten, lehnten die Bürgerlichen inkl. SVP ab. Dass die SVP feige die Bauern verrät und der Baulobby hörig folgt, ist zwar nicht neu, aber in diesem Ausmass doch erschreckend.
Mit der Zustimmung zur Kulturlandinitiative hat das Zürcher Volk zum Ausdruck gebracht, dass der als indirekter Gegenvorschlag präsentierte Richtplan beim Kulturlandschutz ungenügend ist. Sowohl Regierung wie die Mehrheit der KPB setzen sich in krasser Weise über diesen Volksauftrag hinweg, wie folgende Beispiele illustrieren:
- Biswind, Herrliberg
Da soll ein weder mit öV noch MIV vernünftig erschliessbares Gebiet, notabene gutes Ackerland und in einer bisher unberührten Landschaftskammer gelegen, neu Siedlungsgebiet werden. Dies, obwohl sich die Region Pfannenstil als einzige nicht auf ein vom Kantons gefordertes gemeinsames regionales Arbeitsplatzgebiet eini-gen konnte. Es genügte offenbar, dass der Landbesitzer der Onkel des Gewerbe-vereinspräsidenten ist, der an vorderster Front für das Gewerbegebiet kämpft. - Kleinandelfingen, Schihüeter
Die SVP ist derart unverfroren, dass sie gegenüber der regierungsrätlichen Vorlage sogar noch mehr Flächen überbauen will. Auch hier geht es um bestes Ackerland, frei nach dem Motto «Beton statt Bohnen».
Im Kapitel Landschaft plädieren die Grünen zum Schutz des Kulturlandes für einen Stopp beim Golfplatzbau. Konkrete Vorschläge machen die Grünen zur Umsetzung der Kulturlandinitiative. Aber nicht einmal die weichgespülten Vorschläge der Regierung zur Anpassung des Textteils des Richtplans in der Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative fanden eine Mehrheit.
Gezielte Förderung von öV, Fuss- und Veloverkehr zur Erreichung der CO2-Ziele
Für das im Energiegesetz festgelegte Ziel von 2.2 t CO2/EinwohnerIn ist eine Veränderung des Modal Split zwischen miV, öV und Fuss- und Veloverkehr zwingend. Auch bei der Verkehrsinfrastruktur muss mit dem Boden haushälterisch umgegangen werden. Die Grünen verlangen deshalb konsequent eine Korrektur bei neuen Strassen. Die Weiterentwicklung des öV und die gezielte Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sind für die Umsetzung des neuen Raumordnungskonzepts zwingend. Konsequent ist dann die Anpassung der Rahmenbedingungen für Parkierung und verkehrsintensive Einrichtungen. Auch beim Luftverkehr ist der Schutz vor Immissionen und weiteren Landansprüchen prioritär. Das Flugfeld Hausen ist mittelfristig zu streichen, eine zivilaviatische Nutzung des Flugplatzes Dübendorf ist auf die REGA zu beschränken.
Dass die Richtplan-Vorlage mit über 200 Minderheitsanträgen in den Rat geht, ist das Resultat der Weigerung von SVP, CVP, FDP und BDP, sich auf einen wirklichen Diskurs über die erwünschte Entwicklung des Kantons Zürich, die Randbedingungen und die nötigen raumordnungspolitischen Massnahmen einzulassen. Dass diese Parteien teilweise nicht einmal einstimmigen Anträgen der mitberichtenden Kommissionen zustimmten, spricht Bände.