Die Grüne Kantonsratsfraktion begrüsst die von der Kommission für Bildung und Kultur in Vernehmlassung geschickten Grundsätze und Eckwerte für eine Reform des Zürcher Stipendienwesens, insbesondere die administrativen Vereinfachungen und die geplante Ausweitung der Bezügerkreise. Die Investition zusätzlicher Ressourcen in die Bildung von minder begüterten Personen stärkt nicht nur diese selbst, sondern dient dem ganzen Wirtschaftssystem.

Die Abklärung der Stipendienberechtigung soll in Zukunft bedeutend einfacher werden, mit transparenteren und verständlicheren Entscheiden. Das vorgeschlagene System hat sich bereits in anderen Kantonen als sinnvoll und effizient erwiesen.

Von besonderer Bedeutung für eine gelungene Stipendienreform ist aus Sicht der Grünen, dass der Kreis der BezügerInnen ausgeweitet wird. Der Kanton Zürich weist heute ausgesprochen hohe Hürden auf, weshalb bisher nur wenige Personen von den Stipendien profitieren konnten. Auch bei den Pro-Kopf-Aufwendungen liegt der Kanton Zürich heute im schweizweiten Vergleich unrühmlich weit hinten: Mit dieser Knausrigkeit soll nun Schluss sein. Die Grünen unterstützen die vorgeschlagenen Ausweitungen bei der Anzahl der stipendienberechtigten Personen wie auch bei den stipendienberechtigten Ausbildungen im Bereich der Berufsbildung.

Wermutstropfen Altersguillotine

Die Grünen begrüssen grundsätzlich Anreize für zielstrebiges Studieren und rasche Studienabschlüsse. Diese dürfen jedoch nicht zur Altersguillotine verkommen. Die Fristen und Altersgrenzen müssen realistisch sein.

Mit der Altersgrenze von 25 Jahren für existenzsichernde Stipendien ist die erste Stufe des vorgeschlagenen Modells deutlich zu tief angesetzt. Dies unterbindet ein Teilzeitstudium und den damit verbundenen Erwerb von Berufserfahrung während dem Studium. Ausser­dem wird jegliche Verzögerung im Lebenslauf damit zum Problem. Die Grünen fordern darum eine Flexibilisierung der Altersgrenze in begründeten Fällen.