Die Grünen begrüssen den Antrag der zuständigen Kantonsratskommission, den Gegenvorschlag der GLP zur Steuergesetzrevision für vollständig ungültig zu erklären. Damit wird nicht nur eine unmögliche Abstimmung vermieden. Die Kommission sendet gleichzeitig ein klares Signal, dass man dem Missbrauch des neuen Volksrechtes «konstruktives Referendum» einen Riegel schieben will.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Zürcher Kantonsrates geht mit ihrem Antrag auf vollständige Ungültigerklärung über die Haltung des Regierungsrates hinaus, der das GLP-Referendum lediglich für teilungültig erklären wollte. Einig mit der Regierung zeigt sich die WAK in der rechtlichen Einschätzung: Dem Antrag zum Strassengesetz, den die GLP mit der Steuergesetzrevision verquicken wollte, mangelt es an genügendem Sachzusammenhang zur eigentlichen Vorlage. Und mit der Verquickung von Steuergesetz und Strassengesetz verletzt die GLP die Einheit der Materie, so dass die StimmbürgerInnen ihren Willen nicht mehr frei zum Ausdruck bringen könnten.

Kümmerlicher Wurmfortsatz nicht abstimmungswürdig

Darüber hinaus folgte die zuständige Kommission jedoch ausserdem der Ansicht der Grünen, dass der verbleibende steuerrechtliche Teil nurmehr einen kümmerlichen Wurmfortsatz des ursprünglichen GLP-Vorschlags umfasst und damit nicht mehr sinnvoll zur Abstimmung gebracht werden kann.

Schutz des konstruktiven Referendums vor Missbrauch

Das Festhalten der GLP an ihrem Gegenvorschlag trotz mehrfacher Hinweise auf die Ungültigkeit schon während der parlamentarischen Beratung mag als Zwängerei gelten; doch ist dies ihr gutes Recht. Damit ist allerdings nicht automatisch ein Anspruch auf auch nur teilweise Gültigkeit verbunden. Das hat die Kommission mit ihrem Antrag nun deutlich gemacht.

Die Grünen sind erleichtert, dass die WAK mit diesem Entscheid Weitsicht zum Schutz des Referendums mit Gegenvorschlag («konstruktives Referendum») vor Missbrauch beweist. Denn die Konsequenz solchen Missbrauchs wäre über kurz oder lang die Abschaffung dieses neuen Volksrechts.

Rückfragen:

Ralf Margreiter, Kantonsrat und Mitglied der WAK,  078 889 58 00 Esther Guyer, Fraktionspräsidentin Grüne, 079 699 13 45