GRÜNE befürworten die Reorganisation der Sozialhilfe
Die GRÜNEN der Stadt Zürich sind erfreut, dass die bereits von Monika Stocker in die Wege geleitete Reorganisation der Sozialhilfe nun ins Rollen kommt. Die Grünen begrüssen alle Schritte, die die Prozesse optimieren unter gleichzeitiger Sicherung der Sozialhilfe als Grundrecht für alle Bürgerinnen und Bürger.
Die GRÜNEN haben die Vorschläge des Stadtrates und der Sozialbehörde für eine Reorganisation der Behördenstruktur für die Sozialhilfe geprüft, sie haben sich aber noch nicht für eines der beiden Modelle entschieden. Die GRÜNEN stellen befriedigt fest, dass sowohl das Sozialdepartement, wie auch die Sozialbehörde bemüht sind, eine Entflechtung der heute ineffizienten Strukturen zu erreichen. Das Ziel der Reorganisation muss aus Sicht der GRÜNEN sein, die Klärung und Neuregelung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen zwischen Verwaltung und Behörde herbeiführen bei gleichzeitiger Wahrung der berechtigten Ansprüche der Klienten der Sozialen Dienste.
Beide Modelle sehen eine Stärkung der Stellung der Fallbearbeitenden vor, indem diese die Entscheidungskompetenz für Normfälle erhalten. Dies ist sinnvoll, da so die Sozialhilfe¬vergabe bedeutend unbürokratischer vollzogen werden kann. Für die Sozialhilfebeziehenden bringt dies mehr Sicherheit, denn niemand darf durch unnötige Hürden daran gehindert werden, Sozialhilfe zu beantragen und zu erhalten.
Das Modell des Stadtrates ist in seiner Konsequenz die radikalste mögliche Lösung der heutigen Strukturprobleme. Problematisch daran ist allerdings, dass sämtliche Entscheide und Kontrollen innerhalb der Verwaltung angesiedelt sind. Es fehlt eine unabhängige aussenstehende Kontrollinstanz. Die Finanzkontrolle macht zwar die jährliche Revision und eine Systemkontrolle, aber die Einzelfallkontrolle bleibt vollumfänglich in den Sozialen Diensten. Die GPK wiederum überprüft die Einhaltung der Richtlinien, kann aber (richtigerweise) keine Einflüsse auf die laufenden Geschäfte nehmen.
Das Modell der Sozialbehörde sieht zwar die Beibehaltung derselben als externe Entscheidungs- und Kontroll-Instanz vor, es ist aber in der Umsetzung der Prozessoptimie¬rung zu wenig konsequent. Mit diesem Modell gibt es zu viele Schnittstellen, was wiederum die Abläufe verkompliziert und so die Gefahr neuer Kompetenzunstimmigkeiten birgt.
Bei allem Reorganisationsbedarf darf nicht vergessen werden, dass es bei der Sozialhilfe um Schicksale von Menschen gehen, die sich in schwierigen persönlichen Umständen befinden. Diese sind darauf angewiesen, vom Staat fair behandelt zu werden. Die Sicherung der Sozialhilfe als Grundrecht für alle Bürgerinnen und Bürger und deren soziale und berufliche Integration muss im Vordergrund stehen!
Für Rückfragen:
Martin Abele, Gemeinderat und Mitglied GPK, 076 203 32 37
Monika Bätschmann, Vizepräsidentin Grüne Stadt Zürich, Mobile 079 421 04 01