Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich
zur Unternehmenssteuerreform im Kanton Zürich

Die Grünen lehnen die zürcherische Umsetzung der Steuervorlage 17 ab. Mit der Vorlage werden den Unternehmen wiederum weitreichende Steuervorteile zugestanden, die dem Kanton Zürich und seinen Gemeinden geschätzte jährliche Steuerausfälle von fast einer halben Milliarde Franken verursachen (Ausfälle beim Kanton rund 240 Mio.; bei den Gemeinden 205 Mio.).

Bei den vom eidgenössischen Recht vorgesehenen Massnahmen, die den Kantonen zur Verfügung stehen, hat der Kanton Zürich fast überall die maximalen Steuererleichterungen für Unternehmen in den Gesetzesvorschlag aufgenommen. Die dazu führenden Steuerausfälle sind für den Kanton Zürich ohne Sparmassnahmen nicht verkraftbar.

Die Grünen haben in der Kommission versucht, die Vorlage in dem Sinn abzuändern, dass die Steuerausfälle nicht derart hoch ausfallen, auch im Wissen darum, dass die Steuerbelastung nicht das massgebende Kriterium bei der Standortwahl eines Unternehmens ist. Vielmehr wird auf gute Infrastruktur, Lebensqualität, Bildungsinstitute und eine gute Anbindung ans Fernverkehrsnetz geschaut. Diese Standortvorteile, die dem Kanton Zürich im Kampf um Arbeitsplätze und Unternehmensansiedelungen unschätzbare Pluspunkte bescheren, laufen bei diesen massiven Steuerausfällen Gefahr an Bedeutung zu verlieren und den Standortvorteil Zürich zu zerstören.

Nachdem die Vorschläge der Grünen in der Kommission keine Mehrheit gefunden haben, lehnen wir die Gesetzesrevision ab.

Auch die Verbindung der Steuererleichterungen mit der Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen kann den grossen Verlust an Steuersubstrat nicht wettmachen, weshalb auch dieser Vorschlag abgelehnt wird.