Die Grünen werden die Umwandlung des Kantonsspitals Winterthur in eine Aktiengesellschaft zurückweisen. Diese Änderung der Rechtsform läuft dem öffentlichen Interesse entgegen. Zudem hat es die Kommission versäumt, essentielle Fragen zu klären. Der Parteivorstand hat bereits im Vorfeld beschlossen, ein allfälliges Referendum zu unterstützen.

Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich
zum Kantonsspital Winterthur

Grüne gegen Ausverkauf der Gesundheitsversorgung

Die Grünen werden die Umwandlung des Kantonsspitals Winterthur in eine Aktiengesellschaft zurückweisen. Diese Änderung der Rechtsform läuft dem öffentlichen Interesse entgegen. Zudem hat es die Kommission versäumt, essentielle Fragen zu klären. Der Parteivorstand hat bereits im Vorfeld beschlossen, ein allfälliges Referendum zu unterstützen.

Das Kantonsspital Winterthur (KSW) wirtschaftet sehr erfolgreich und zeigt sich im heute herrschenden Wettbewerb im Gesundheitswesen bestens aufgestellt. Aufgrund seiner Grösse und zahlreicher Kooperationen mit verschiedenen anderen Spitälern nimmt es über die Stadt Winterthur hinaus eine unverzichtbare Stellung ein.

Private vor öffentliche Interessen

Mit der Umwandlung des KSW in eine Aktiengesellschaft verabschiedet sich der Kanton schrittweise aus der Verantwortung für die medizinische Grundversorgung im Zürcher Unterland. Der Regierungsrat würde befugt werden, ohne demokratische Mitwirkung des Parlaments oder der Bevölkerung, einem Privaten ein Aktienpaket von bis zu 49% zu verkaufen. Solch ein gewichtiger Aktionär wird ein erhebliches Mass an Mitbestimmung einfordern können und dabei nicht als erstes das öffentliche Interesse im Auge haben. Unrentable Spitalbereiche wie die Geriatrie usw. geraten unter starken Druck.

Risiko und Verantwortlichkeit vereinen

Die Grünen sind erfreut darüber, dass eine Mehrheit der Fraktionen der von Thomas Heiniger vorgesehenen Konzentration der gesamten Entscheidungs- und Steuerungsbefugnisse in der Gesundheitsdirektion ablehnend gegenübersteht. Das KSW ist für den Kanton Zürich «too big to fail». Damit liegt das letztendliche Risiko beim Staat. Deshalb unterstützen die Grünen vollumfänglich die Änderungsanträge zur Stärkung der Oberaufsichtsfunktion des Parlaments.

Sorgfaltspflicht nicht erfüllt

Dass die finanziellen Risiken und der Umfang der subsidiären Staatshaftung nicht umfassend abgeklärt worden sind, ist für die Grünen nicht akzeptabel. Ohne Klärung dieser hochheiklen Fragen darf ein Gesetz nicht verabschiedet werden. Hier hat die Kommission versagt.