Grüne Aufsichtsbeschwerde zeitigt unmittelbaren Erfolg
Ende März reichten die Grünen eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss der Konferenz der Schulpräsidentinnen und -präsidenten (PK) ein, der die Kreisschulpflegen bei der Durchführung der Mitarbeiterbeurteilung (MAB) entmachten wollte. Nun hat die PK den entsprechenden Beschluss still und heimlich rückgängig gemacht und ist einem Entscheid des Bezirksrates zuvorgekommen.
Ende März reichten die Grünen eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss der Konferenz der Schulpräsidentinnen und -präsidenten (PK) ein, der die Kreisschulpflegen bei der Durchführung der Mitarbeiterbeurteilung (MAB) entmachten wollte. Nur vier Tage später hat die PK den entsprechenden Beschluss rückgängig gemacht und aufgehoben. Damit ist sie dem Entscheid des Bezirksrates zuvorgekommen – der Beschluss wurde ebenso still und heimlich aufgelöst, wie er zuvor eingeführt worden ist.
Die Aufsichtsbeschwerde der Grünen richtete sich gegen den Entscheid der PK, die Verantwortung für die MAB von Lehrerinnen und Lehrern von den Kreisschulpflegen weg an die Schulleitungen zu übertragen. Diese neue Kompetenzzuteilung hätte nach Einschätzung der Grünen jedoch kantonalem Gesetz widersprochen. Dass die PK den entsprechenden Beschluss praktisch umgehend nach Einreichen der Aufsichtsbeschwerde aufgehoben hat, lässt den Schluss zu, dass sie selbst die Rechtmässigkeit ihres Beschlusses in Frage stellte.
Der Bezirksrat signalisiert in seiner Antwort leise Zustimmung zur Beschwerde der Grünen. Als Fazit platziert er die Erwartung, dass den Kompetenzregeln der Volksschulgesetzgebung im weiteren politischen Prozess die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Auch die Grünen vertreten dezidiert die Ansicht, dass über die Aufgaben der Kreisschulpflegen in einer politischen Diskussion entschieden werden muss. Es geht nicht an, dass die PK eigenmächtig Beschlüsse fasst, welche die Aufgaben und Kompetenzen der vom Volk gewählten Kreisschulpflegen drastisch einschränken. Wir erwarten, dass die PK in Zukunft ihre Entscheide transparent und öffentlich kommuniziert, und dass eine allfällige neue Regelung zur Durchführung der MAB die Anliegen der Kreisschulpflegen berücksichtigt.