Gesundheitsdirektion: Regulierung als Heilmittel
Im Kanton Zürich sollen einzelne Spitalbehandlungen nur noch ambulant gemacht werden dürfen. Die Grünen stellen den Spareffekt in Frage und verlangen endlich die längst fällige Anpassung der Spitalplanung.
Im Kanton Zürich sollen einzelne Spitalbehandlungen nur noch ambulant gemacht werden dürfen. Die Grünen stellen den Spareffekt in Frage und verlangen endlich die längst fällige Anpassung der Spitalplanung.
Dank dem Fortschritt in der medizinischen Behandlung kann heute eine Vielzahl von Eingriffen ambulant durchgeführt werden, welche vor wenigen Jahren noch einen stationären Spitalaufenthalt nötig machten. Es ist jedoch reine Augenwischerei, wenn Gesundheitsdirektor Heiniger daraus eine vielversprechende Sparvorlage bastelt.
Der eigentliche Kostentreiber in der Spitalversorgung ist die Mengenausweitung. Das heutige Finanzierungssystem zwingt die Spitäler geradezu zum Aufrüsten bei der Bettenzahl. In der Folge ist der ökonomische Druck auf die Spitäler zu gross, als dass diese Betten leer bleiben dürfen. Bei der jetzt vorgestellten Liste mit ambulanten Eingriffen sind Ausweicheffekte auf andere Behandlungen schon vorprogrammiert.
Mit der Spitalplanung hätte es der Gesundheitsdirektor in der Hand, ein teures Überangebot an Spitalleistungen zu verhindern. Ein Eingriff in den Spitalwettbewerb kommt für ihn jedoch nicht in Frage, lieber versucht er mit einer weiteren Regulierung, diesen Wettbewerb irgendwie im Zaum zu behalten.