Die Grünen Kanton Zürich sind enttäuscht über den Antrag des Regierungsrates zur Gesamtrevision des Kantonalen Richtplanes. Diese Vorlage liefert alle Argumente für die Kulturlandinitiative. Die Leitlinien für die zukünftige Raumentwicklung geben vor, dem Grundsatz der Nachhaltigkeit zu folgen. Bei der konkreten Umsetzung dieser Leitlinien in den verschiedenen Kapiteln finden sich aber höchstens mickrige Ansätze zur Verbesserung. Die Vorbehalte aus den Prüfungsberichten des Bundesamtes für Raumentwicklung zu den früheren Revisionen der Teilrichtpläne sind kaum berücksichtigt. Die Grünen werden im Rahmen der parlamentarischen Beratung weitere Verbesserungen beantragen.

Die Kulturlandinitiative bringt die nötige Verbesserung

Der Regierungsrat schreibt harmlos, dass die Abgrenzung des Siedlungsgebietes angepasst wurde. Als Beispiel kann die beantragte Einzonung einer grösseren Parzelle besten Ackerlandes in Oberstammheim dienen. Diese, und auch andere beantragte Einzonungen würden gleich mehreren Leitlinien des Raumordnungskonzeptes widersprechen. Die Kulturlandinitiative kann dem Raubzug auf die Fruchtfolgefläche endlich ein Ende setzen. Der Ansatz, dass ein Drittel des Bauerwartungsgebietes dem Siedlungsgebiet zugeschlagen werden soll, ist in keiner Weise akzeptabel. Damit würde jeglicher Druck auf die innere Verdichtung des Siedlungsgebietes genommen. Nachhaltigkeit funktioniert anders als der Antrag des Regierungsrates.

Korrekturen im Kapitel Verkehr genügen nicht

Die Grünen begrüssen die Streichung der Südostumfahrung Winterthur und der Umfahrung Diels­dorf – Sünikon. Es ist aber völlig unverständlich, dass den Vorbehalten aus dem Prüfungsbericht des ARE-Bund keinerlei Rechnung getragen wurde. Gemäss ARE-Bund widerspricht zum Beispiel die äussere Nordumfahrung grundsätzlich den Zielen aus dem Sachplan Verkehr.

Zimmerberg light

Bei den Bahnvorhaben muss sich der Kantonsrat für eine rasche Verbesserung der Verbindung in die Innerschweiz entscheiden. Dafür kommt nur der Zimmerberg light in Frage.

Versorgung, Entsorgung

Es ist schon erstaunlich, mit welch abenteuerlichen Begründungen der Regierungsrat wider besseren Wissens Standorte im Richtplan belässt, denen wesentliche Voraussetzungen für eine Realisierung fehlen. Theoretisch kann es ja denkbar sein, dass das Kiesabbaugebiet Tagelswangen mit der Bahn erschlossen werden könnte. Praktisch wird aber auf dieser stark befahrenen Strecke nie ein Kieszug aus Tagelswangen fahren. Da gleiche gilt auch für die Deponie Feldmoos in Niederhasli. Mit der Änderung der Technischen Verordnung Abfall sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Realisierung nicht mehr gegeben.