Schon wieder eine Steuern- vs. Gebühren-Schlaumeierei, diesmal aus der Küche des Baudepartements

Schon wieder eine Steuern- vs. Gebühren-Schlaumeierei, diesmal aus der Küche des Baudepartements

Bereits während der Beratung in der Kommission des Grossen Gemeinderates hatten die Grünen darauf hingewiesen, dass das Bundesgericht in einem wegweisenden Urteil verlangt hat, dass die Litteringkosten zu wesentlichen Anteilen (90%) den Verursachern in Rechnung gestellt werden müssen. Falls das nicht möglich ist, sind sie über die Steuern zu decken. Die Grünen hatten die Änderung in der Kommission wie auch im Gemeindrat abgelehnt.

Was das Bundesgericht explizit ausschloss, ist, dass solche Anteile über fixe Gebühren (z.b. Abfallgrundgebühren) gedeckt werden dürfen.

Stadtrat Lisibach mogelt sich (gemeinsam mit der Mehrheit des Grossen Gemeinderates) mit einem Trick über diesen Entscheid hinweg. Genau wissend, dass es im Grundsatz der Absicht der übergeordneten Rechtssprechung entgegen läuft.

Gemäss der Medienmitteilung zur Verordnungsänderung wird ein Teil der Litteringkosten neu über „verursachergerechte Gebühren“ gedeckt. Das ist – mit Verlaub – Unsinn. Die Gebühren die hier herangezogen werden, sind jene der variablen Kosten der Abfallentsorgung und damit jene, die wir über die Sack- oder Containergebühren (Gewerbe) berappen. Nichts von verursachergerecht in Bezug auf das Littering im öffentlichen Grund, bzw. jenen die den Abfall tatsächlich wegwerfen oder die mit ihren Verpackungen (Detailhandel) dazu beitragen.

Die Umlagerung der Kosten vom Steuern- in den Gebührenhaushalt ist einmal mehr zu verurteilen. Die Grünen lehnen die Verantwortung für dieses neuerliche Buebetrickli aus dem Stadtrat dezidiert ab.

 

von: Reto Diener, Präsident Grüne Winterthur