Ein notwendiger Schritt
Die Grünen der Stadt Zürich sind froh, dass der Zürcher Stadtrat die sachlich nicht gerechtfertigte Nichtgenehmigung des Spurabbaus am Zürcher Sechseläutenplatz nun gerichtlich überprüfen lässt. Damit können endlich die schon lange anhaltenden Diskussionen über den Handlungsspielraum der Zürcher Verkehrsplanung auf kantonalen Strassen einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden.
Zur Ausgangslage gilt es festzuhalten, dass das kantonale Amt für Verkehr am 11. Dezember 2009 bestätigt hat, dass die offenen Fragen zur Leistungsfähigkeit Spurabbau Utoquai Richtung Schoeckstrasse geklärt werden konnten. Die Erlaubnis zur Projektfestsetzung wurde erteilt. Auch in seiner Antwort auf eine Anfrage aus dem Kantonsrat vom 6. Juni 2012 hat der Regierungsrat selber keinerlei Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems mit einer Spur weniger geäussert, ja der Regierungsrat bestätigte sogar, „das auf Verlangen des Kantons erstellte Leistungsgutachten betreffend Spurabbau im Utoquai Fahrtrichtung Schoeckstrasse erbrachte die verlangten Nachweise.“
Wenn der Regierungsrat nun gegen die Haltung seiner eigenen Fachstellen, aber auch entgegen seiner eigenen Meinungsäusserung den Spurabbau nicht genehmigt hat, dann ist davon auszugehen, dass es sich dabei um einen rein politischen, aber nicht um einen verkehrlich begründeten Antrag handelt. Deshalb ist es richtig, dass die Stadt Zürich nun eine unabhängige Instanz zur Klärung der Rechtsfrage in einem solchen Fall anruft.
Das ist auch deshalb nötig, weil es in den vergangenen Jahren mehrfach zu solchen Differenzen gekommen ist. Erinnert sei dabei an die Beispiele Morgental oder die Fussgängerstreifen an der Rosengartenstrasse. Bedeutung hat der Fall auch für die Zukunft, beispielsweise, wenn es darum geht, dass die Stadt Zürich die Sihlstrasse zurückbauen darf – notabene ein Projekt, das selbst der Regierungsrat des Kantons Zürich im regionalen Richtplan festgesetzt hat, das nun aber von bürgerlichen Parteien schon wieder in Frage gestellt wird.
Der Stadtrat von Zürich nimmt mit seiner Beschwerde auch einen klaren Auftrag der Stadtzürcher Stimmberechtigen wahr. Diese hatte mit deutlicher Mehrheit den Stadtrat damit beauftragt, das Verfahren für einen Spurabbau aufzunehmen. Erfreulich ist, dass die rechtliche Klärung dieser Fragen auf das konkrete Projekt nur untergeordnete Bedeutung hat: Der Umbau läuft normal weiter.
Rückfragen: Markus Knauss, Fraktionspräsident, 079/642 27 29