Die Grünen des Kantons Zürich bezweifeln die Rechtmässigkeit der vorgesehenen Revision der EKZ Verordnung. Sie empfehlen dem Verwaltungsrat der EKZ, diese vor Verwaltungsgericht anzufechten.

 

Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich
zum Entscheid des Regierungsrates, aus der EKZ einen Selbstbedienungsladen zu machen RRB 661

Die Grünen des Kantons Zürich bezweifeln die Rechtmässigkeit der vorgesehenen Revision der EKZ Verordnung. Sie empfehlen dem Verwaltungsrat der EKZ, diese vor Verwaltungsgericht anzufechten. Die Grünen lehnen es ab, eine Substanzdividende einzuführen. Einerseits kommen schwierige Jahre für die Energieversorgungsunternehmen. Andererseits soll die EKZ eine Vorreiterrolle beim Ausbau der erneuerbaren Energie und der Förderung von Stromeffizienzmassnahmen einnehmen und so ihre volkswirtschaftliche Verantwortung wahrnehmen.

 

Regierungsrat wandert auf dünnem Eis

Der Regierungsrat legt wie erwartet eine Änderung der EKZ – Verordnung vor. Damit soll sich der Kanton mit jährlich 30 Mio. Fr. aus der EKZ – Kasse bedienen. Er stützt sich dabei auf Art. 10 Abs.2 des EKZ Gesetzes, nach dem der Regierungsrat in einer Verordnung Grundsätze über die Verwendung des Reingewinnes erlassen darf. Diese isolierte Sicht eines einzelnen Absatzes ist dürftig. Art. 3 des EKZ Gesetzes besagt, dass die EKZ selbsttragend geführt werden soll. Nur beim Hausinstallationsgeschäft muss ein angemessener Gewinn angestrebt werden. Damit gilt für die EKZ ein «Genossenschaftsmodell» ohne Gewinnverpflichtung. Art.13 des EKZ – Gesetzes gewährt Steuerfreiheit. Nicht ganz unwesentlich ist auch die Regelung der Tarifgestaltung gemäss Art. 8. Bezügergruppen tragen angemessen an die Aufwendungen der EKZ bei. Die Einführung einer Substanzdividende würde der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers widersprechen. Dafür wäre eine Revision des EKZ Gesetzes zwingend.

Schon im Jahr 2005 machte der Regierungsrat einen Anlauf, um sich in der EKZ – Schatulle zu bedienen. Damals führte a. Regierungsrätin Fierz aus (http://www.nzz.ch/articleD6W29-1.174238), dass es eben genau keine gesetzliche Grundlage für die Ausschüttung einer Dividende gäbe und deshalb eine Revision des EKZ – Gesetzes nötig wäre. Der Regierungsrat verzichtete nach deutlichem Widerstand auf eine Vorlage. Die Grünen empfehlen dem Verwaltungsrat der EKZ, diese Verordnung vor Verwaltungsgericht anzufechten.

 

Der volkswirtschaftliche Auftrag der EKZ hat Vorrang

Grundsätzlich können sich auch die Grünen vorstellen, dass die EKZ eine Dividende an den Kanton ausschüttet. Allerdings müsste die Höhe der Dividende in Relation zum Jahresgewinn stehen und darf Massnahmen zum Ausbau der Stromversorgung mit erneuerbarer Energie nicht einschränken. Zudem erwarten die Grünen, dass die EKZ ihre Fördermassnahmen im Bereich der Stromeffizienz deutlich ausbaut. Diese volkswirtschaftlich bedeutenden Ziele haben Vorrang vor einer Dividendenauszahlung an den Kanton.

Das Umfeld für die Energieversorgungsunternehmen wird absehbar schwieriger. Mit einer Substanzdividende wird die Konkurrenzkraft der EKZ geschwächt. Art. 106 der  Kantonsverfassung gibt dem Staat die Aufgabe, für eine sichere und wirtschaftliche Elektrizitätsversorgung zu sorgen. Der beabsichtigte Griff in die EKZ – Schatulle legt diesen Verfassungsartikel in äusserst seltsamer Weise aus.