Unmittelbar nach der Verabschiedung des Wassergesetzes im Kantonsrat haben die Grünen zusammen mit SP, AL, GLP und EVP das Behördenreferendum eingereicht. Die Grünen lehnen das Gesetz entschieden ab: Es blockiert den Gewässer- und Artenschutz, behindert den öffentlichen Gewässerzugang und will Gratisprivilegien am Wasser einführen. Artikel 107 ist verfassungswidrig und missachtet den Wunsch der Bevölkerung, dass die Trinkwasserversorgung nicht privatisiert werden darf.

Medienmitteilung Grüne Kanton Zürich zum Wassergesetz

9. Juli 2018

Unmittelbar nach der Verabschiedung des Wassergesetzes im Kantonsrat haben die Grünen zusammen mit SP, AL, GLP und EVP das Behördenreferendum eingereicht. Die Grünen lehnen das Gesetz entschieden ab: Es blockiert den Gewässer- und Artenschutz, behindert den öffentlichen Gewässerzugang und will Gratisprivilegien am Wasser einführen. Artikel 107 ist verfassungswidrig und missachtet den Wunsch der Bevölkerung, dass die Trinkwasserversorgung nicht privatisiert werden darf.

Die bürgerliche Mehrheit hat einen guten Gesetzesentwurf des Regierungsrates zur Unkenntlichkeit entstellt. Hauseigentümer- und Bauernverband haben Eigennutz vor die öffentlichen Interessen gestellt. Zentrale öffentliche Anliegen wie Gewässerzugang, Natur- und Artenschutz wurden zu Nebensachen degradiert. Sogar den Grundsatz, dass die Gewässer im Kanton Zürich öffentlich sind, wollen FDP, SVP, EDU und CVP aus dem Gesetz streichen. So werden die Grundrechte am Wasser beschnitten. Es ist klar: Das Wassergesetz muss vors Volk.

Arten- und Gewässerschutz gefährdet

Gewässer und ihre Ufer gehören zu den artenreichsten Lebensräumen. Deshalb verlangt der Bund, dass die Kantone die Gewässerräume neu festlegen, um den Gewässern einen Teil ihres natürlichen Raums zurückzugeben. Doch mit unzähligen Kleinstanträgen haben die Bürgerlichen das Wassergesetz gegen den Bundesauftrag abgedichtet: Die Gewässerräume sollen möglichst eng gehalten oder es soll ganz darauf verzichtet werden. Renaturierungen sollen weder Bauland noch Landwirtschaftsflächen tangieren. Und nicht zuletzt werden die Gewässerabstände für Pestizid-Einsätze aufgeweicht. Das ist rückständig und verantwortungslos: Artenvielfalt und Gewässerökologie stehen in Gefahr.

Gratisprivilegien an Gewässern und Ufern

Auch der Grundsatz, dass der Gewässerzugang für die Bevölkerung zu erleichtern ist, wurde aus dem Gesetz gekippt – dagegen sollen die konzessionierten Ufergrundstücke am Zürichsee neu dem Privateigentum angeglichen werden können, als wäre die vorderste Reihe am Zürichsee nicht schon privilegiert genug. Indem zugleich die Verleihungsgebühren abgeschafft werden (Ausnahme: Wasserkraft), müsste der Kanton die Nutzungsrechte an Gewässern und Ufern künftig auch noch gratis vergeben. Diese Entwertung von volkseigenen Gütern und Rechten muss gestoppt werden.

Ausverkauf der Wasserversorgung

Ganz überspannt wurde der Bogen mit Artikel 107: Mit ihm wollen die Bürgerlichen, dass private Investoren Anteile an der Wasserversorgung aufkaufen dürfen. Das ist verfassungswidrig. Kommunale Wasserversorgungen sind Verwaltungsvermögen und dürfen der direktdemokratischen Kontrolle nicht entzogen werden. Die Postauto-Affäre hat hoffentlich die letzten Illusionen bezüglich der Vorteile von Auslagerungen öffentlicher Betriebe aufgelöst.