Die Stadtparteien von AL und Grünen werden zusammen mit drei juristischen Organisationen eine Beschwerde (Erlassanfechtungsrekurs gemäss §21b VRG) gegen die geplante Observationsverordnung des Stadtrats einreichen.

Die Stadtparteien von AL und Grünen werden zusammen mit drei juristischen Organisationen eine Beschwerde (Erlassanfechtungsrekurs gemäss §21b VRG) gegen die geplante Observationsverordnung des Stadtrats einreichen.

Wir Beschwerdeführenden sind überzeugt davon, dass die geplante Observationsverordnung (ObsVO) unter der Federführung des Sozialdepartements mehrfach gegen geltendes Recht sowie gegen die Verhältnismässigkeit verstösst. Zudem stellt sie einen handfesten politischen Skandal dar.

Wir bestreiten, dass die Stadt Zürich überhaupt befugt ist, eine Ausführungsverordnung zu erlassen, solange eine kantonale Gesetzesgrundlage fehlt. Erst kürzlich wurde dazu im Kantonsrat eine Parlamentarische Initiative überwiesen, welche dem Regierungsrat genau diesen Auftrag erteilt. Auch in den nationalen Räten dauert die Debatte über Observation bei den Sozialversicherungen an. Es wäre also dem Sozialdepartement gut angestanden, das Geschäft zu sistieren, bis eine übergeordnete Gesetzesgrundlage vorliegt.

Daneben wehren wir uns gegen ein gefährliches Präjudiz, wenn Mitarbeitende des Sozialdepartements bzw. der Sozialbehörde polizeiliche Observationsfunktionen übernehmen. Im Sinne der Gewaltentrennung darf die Verwaltung keine polizeilichen Befugnisse erhalten.

Sowohl rechtlich wie politisch unhaltbar ist zudem, dass die geplante ObsVO weitergehen will als der Bund bei der Revision des Sozialversicherungsgesetzes. Stossend wäre insbesondere, dass keine richterliche Instanz bei der Bewilligung von technischen Hilfsmitteln zur Standortbestimmung zuständig wäre. Das geht weiter als der Staat bei Terrorismus oder kriminellen Vereinigungen vorsieht. Das Sozialinspektorat hätte somit mehr Kompetenzen als die Polizei!

Die ObsVO sieht einen massiven Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen vor. Wir wollen die Sachlage daher juristisch geklärt haben. Zudem werden AL und Grüne die Weisung im Gemeinderat ablehnen.