Der Zürcher Gemeinderat hat am 6. April 2017 den Regionalen Richtplan zuhanden des Regierungsrates verabschiedet. Dabei hat der Gemeinderat grundsätzlich akzeptiert, dass mit dem Richtplan die Grundlage für eine deutlich höhere Anzahl  BewohnerInnen gelegt werden soll. Der Gemeinderat wollte aber die starke Verdichtung so ausgestalten, dass sie für die Menschen in dieser Stadt auch akzeptabel ist. Der Regierungsrat hat den Vorschlag des Zürcher Gemeinderates  für den Regionalen Richtplan nun festgesetzt, macht dabei aber Vorgaben, die weder den Herausforderungen noch den Volksentscheiden der Stadt Zürich gerecht werden.

Medienmitteilung zur Festsetzung des Regionalen Richtplans durch den Regierungsrat

Der Zürcher Gemeinderat hat am 6. April 2017 den Regionalen Richtplan zuhanden des Regierungsrates verabschiedet. Dabei hat der Gemeinderat grundsätzlich akzeptiert, dass mit dem Richtplan die Grundlage für eine deutlich höhere Anzahl  BewohnerInnen gelegt werden soll. Der Gemeinderat wollte aber die starke Verdichtung so ausgestalten, dass sie für die Menschen in dieser Stadt auch akzeptabel ist. Der Regierungsrat hat den Vorschlag des Zürcher Gemeinderates  für den Regionalen Richtplan nun festgesetzt, macht dabei aber Vorgaben, die weder den Herausforderungen noch den Volksentscheiden der Stadt Zürich gerecht werden.

Gerade die massive Beschneidung der für eine dichtere Stadt so wichtigen Bestimmungen zum Grünraum ist absolut unverständlich. Dass die Stadt Zürich planerisch ihre Möglichkeiten für mehr Grün gerade im kompakten Stadtkörper planerisch nicht festlegen darf, stellt einen eigentlichen Affront an die Stadtzürcher Stimmbevölkerung dar. Diese hatte mit einer Zustimmung von knapp 80% am 26. März 2017 festgehalten, dass mehr EinwohnerInnen und mehr Arbeitsplätze eben auch die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Grünraumes bedingen.

Absolut unverständlich sind Festlegungen im Verkehrsbereich. Der Kanton sieht selber vor, dass die Hälfte des Verkehrswachstums über den öffentlichen Verkehr, den Fuss- und den Veloverkehr stattfinden muss. Und dass es dafür vor allem ein Gebiet gibt, das sich für dieses verkehrspolitische Ziel bestens eignet, wie eben die Stadt Zürich mit ihrem hohen Potential für den öffentlichen Verkehr und den Veloverkehr, versteht sich von selbst. Warum deshalb eine Plafonierung des motorisierten Individualverkehrs «nicht annähernd realistisch» sein soll, wie der Regierungsrat sagt, ist völlig weltfremd. Das zeigen auch die jüngst publizierten Zahlen des Mikrozensus Verkehr, die eine Reduktion des Autoverkehrs bei allen Wegen von 40% auf 25% zwischen 1990 und 2015 ausweisen. Auch die Gemeindeordnung der Stadt Zürich verlangt eine Reduktion des Autoverkehrsanteils innert 10 Jahren um einen Drittel.

Nur noch ärgerlich ist die Streichung der Velostrassen. Wenn der Regierungsrat mit der Bezeichnung «Velostrassen» nicht einverstanden ist, soll der diesen doch einfach durch den Begriff «Veloschnellrouten» ersetzen. Dann aber die vier Veloschnellrouten einfach aus dem Richtplan zu streichen, ist absolut inakzeptabel, zumal der Kanton selber Veloschnellrouten plant.

Immerhin: Der Regierungsrat räumt bei der Seilbähnli-Euphorie der Gemeinderats­mehrheit auf. Die Grünen haben immer darauf hingewiesen, dass für diese weder ein Bedarf besteht und sie auch nicht stadt- und landschaftsverträglich sind. Diese Einschätzung wird vom Kanton geteilt.

Die Streichung der Tramlinien an der Altstetter-/Rautistrasse, wie sie der Regierungsrat vornimmt,  ist das Resultat der schludrigen Arbeit der VBZ und deshalb nicht weiter verwunderlich.

Für die Grünen ist klar, dass sie alles unternehmen werden, um die vom Regierungsrat vorgenommen Streichungen (mit Ausnahme der Seilbähnli natürlich) in anderer Form – sei es über konkrete Projekte, sei es über den kommunalen Siedlungsrichtplan oder die BZO ­– doch noch umzusetzen.