Abstimmungsparolen der Grünen Kanton Zürich für den 25. November 2012
2 x JA zur Grundstufe – für eine flächendeckende Einführung, 2x JA zu den Mieterschutzvorlagen
Zu den Abstimmungsvorlagen vom 25. November 2012 haben die Grünen Kanton Zürich folgende Parolen beschlossen:
2 x JA zur Grundstufe – für eine flächendeckende Einführung
Die seit 2004 erprobte Grundstufe kann in zwei, drei oder vier Jahren durchlaufen werden. Vier- bis achtjährige Kinder lernen in altersdurchmischten Klassen von- und miteinander. Sie werden dabei in rund der Hälfte der Unterrichtszeit von zwei Lehrpersonen im Team Teaching unterrichtet. Die Befürchtung, dass die Grundstufe eine gewisse «Verschulung» zur Folge haben könnte, hat sich im Versuch nie bestätigt. Der Grundstufenlehrplan lässt genug Raum für Spielen, Singen, Basteln etc. Die Einführung in Kultur- und Arbeitstechniken geschieht nicht wie im Kindergarten nach Jahrgang sondern entsprechend den individuellen Fähigkeiten und dem Lernstand des Kindes. Mit der Grundstufe konnte die Integration der Kinder verbessert werden. Die Einschulungskleinklassen braucht es nicht mehr, Grundstufenkinder lernen im Schnitt schneller und sind selbständiger.
Deshalb treten die Grünen Kanton Zürich mit Überzeugung für die flächendeckende Umsetzung der Grundstufe ein. Die Mehrkosten sind vertretbar und werden mit der Verbesserung der Einschulung am richtigen Ort eingesetzt.
2x JA zu den Mieterschutzvorlagen
Steigende Mieten fressen heute einen immer grösseren Teil der Einkommen der 400'000 MieterInnen im Kanton Zürich weg. Vor allem bei Neuvermietungen reizen Immobilienfirmen den Markt bis zur Schmerzgrenze aus, extreme Aufschläge ohne wesentliche Renovationen etc. sind gang und gäbe. Deshalb unterstützen die Grüne Kanton Zürich die Initiative «Für transparente Mieten», die fordert, dass neuen MieterInnen die Höhe der Vormiete zur Kenntnis gebracht wird und sie auf das Recht aufmerksam gemacht werden, innert 30 Tagen gegen übersetzte Anfangsmieten vorzugehen. Das hat auch einen präventiven Effekt: Es motiviert die VermieterInnen, bei der Festsetzung der Mieten wieder mit mehr Augenmass vorzugehen.
Seit 1978 gibt es Mietgerichte und Schlichtungsbehörden. Wer mit dem Resultat der Schlichtungsverhandlung nicht einverstanden ist, muss seit Einführung der neuen Zivilprozessordnung für den Gang ans Mietgericht innert zehn Tagen einen Kostenvorschuss bezahlen, der bei einem üblichen Verfahren bis zu 15'000 Franken betragen kann. Mit solchen Beträgen ist der Gang zum Mietgericht vielen MieterInnen versperrt, und den VermieterInnen fällt es leichter, in Schlichtungsverhandlungen unfaire Vergleiche durchzusetzen. Die Initiative «Rechtschutz für alle» schafft Gerichtsgebühren und Kostenvorschüsse ab – so wie es heute auch im Arbeitsrecht geregelt ist. Das trägt dazu bei, Missbräuche im Mietwesen rasch, wirksam und kostengünstig zu bekämpfen. Die Grünen Kanton Zürich unterstützen dieses Anliegen.