2xNein zum Bürgerrechtsgesetz: unfair und willkürlich
Der Vorstand der Grünen Kanton Zürich hat an seiner Sitzung vom 26. Januar einstimmig die NEIN-Parolen zum Bürgerrechtsgesetz und zum SVP-Gegenvorschlag beschlossen.
Ziel verfehlt: Darum sagt der Regierungsrat nein.
Das ursprüngliche Ziel des neuen Bürgerrechtsgesetzes war eine einfache, einheitliche und faire Einbürgerung. Eigentlich sollten für alle Gemeinden im Kanton die gleichen Regeln zu Wohnsitzfristen und wirtschaftlicher Selbsterhaltungsfähigkeit gelten. Wer die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, sollte einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung erhalten. Dieses Ziel wird mit der vorliegenden, durch den Kantonsrat massiv verschärften, Gesetzesvorlage klar verfehlt. Abstimmen müssen wir stattdessen neu über unzeitgemäss hohe Wohnsitzfristen innerhalb der Gemeinde. Während von Arbeitnehmenden immer mehr Flexibilität gefordert wird, soll selbst bei einem Umzug in die Nachbargemeinde das Einbürgerungsverfahren abgebrochen werden und erst nach drei Jahren neu begonnen werden. Zudem soll die erleichterte Einbürgerung für Jugendliche, die von den Zürcher Stimmberechtigten 1997 mit 65 % Zustimmung eingeführt wurde, abgeschafft werden. Schliesslich würde die Einbürgerung nur noch AusländerInnen mit C-Ausweis erlaubt. Sinnvoller wäre es, sich hier auf die Wohnsitzdauer und die tatsächliche Integration abzustützen.
2x NEIN am 11. März 2012
Der «Gegenvorschlag von Stimmberechtigten» aus SVP-Feder erhöht die Schranken für eine Einbürgerung nochmals massiv und schliesst gleichzeitig jeden Rechtsanspruch auf Einbürgerung ausdrücklich aus.