Wieder stirbt ein Auschaffungshäftling im Flughafen Kloten
1999 starb ein 27-jähriger Palästinenser im Flughafen Zürich bei der Ausschaffung. Nun ist wieder ein Ausschaffungshäftling, welcher sich in der Obhut des Kantons Zürich befand, während der Ausschaffung gestorben. Die Umstände sind gemäss Medienberichten unklar.
Tatsache ist, dass die Ausschaffung von Personen, welche sich dagegen zur Wehr setzen, immer wieder zu erheblichen Problemen führt. Ebenso ist klar, dass die Gefahr von Grenzüberschreitungen, ungenügender Betreuung und unverhältnismässigen Gewalteinsätzen seitens der ausschaffenden Behörden, sei es durch die Polizei, Mediziner oder andere Beteiligte gross ist, finden diese Ausschaffung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wo keine Unabhängige hinschauen, ist die Gefahr des Wegschauens besonders gross.
Die Untersuchung über diesen aussergewöhnlichen Todesfalls werden von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich geführt. Betroffen sind Polizisten und medizinisches Personal. Weil die Staatsanwaltschaft und die Polizei kraft ihres gesetzlichen Auftrages im Kanton Zürich eine besondere Nähe aufweisen, ist Transparenz besonders geboten. Angehörige solcher Opfer sind in der Regel nicht auffindbar oder können sich aus der Ferne nicht um das Geschehene kümmern. Transparenz ist deshalb nur möglich, wenn von Anfang an unabhängige Stellen – sei es das Rote Kreuz, Amnesty International oder andere regierungsunabhängige Stelle – in die Untersuchung einbezogen werden, welche im Sinne einer wirksamen Opfervertretung vollumfängliche Einsicht in die Akten haben und Anträge stellen können.
Bis die Untersuchung rechtskräftig abgeschlossen ist, dürfen unter keinen Umständen weiterhin Zwangsausschaffungen durchgeführt werden. Ebenso sind – falls die Zwangsausschaffungen wieder aufgenommen werden – bereits heute und nicht erst im nächsten Jahr Zwangsausschaffungen durch unabhängige Beobachtende – am besten Nichtregierungsorganisationen – von Anfang bis zum Schluss zu begleiten.