Die neue städtische Allgemeine Polizeiverordnung muss die geänderten Bedürfnisse der Bevölkerung in der Stadt Zürich widerspiegeln. Von daher stellt die APV, die wir heute verabschieden, eine den Lebensumständen angepasste Revision dar. Sie wurde von viel Ballast befreit, ohne allerdings für das Zusammenleben wichtige Grundwerte preiszugeben.

Wesentlichen Anteil daran hat sicher auch der neue Polizeivorsteher, der massgeblich zu dieser Verschlankung und zu einem offeneren Zürich beigetragen und in strittigen Punkten mit neuen Lösungsvorschlägen gute Kompromisse vorgeschlagen hat. Interventionsmöglichkeiten bietet die APV dann an, wenn sie nötig erscheinen, z.B. bei der Abgabe von Alkohol oder beim Füttern von Wildtieren, ohne hier von vornherein in einen übertriebenen Aktivismus zu verfallen.  Eingeschränkt wird etwas erst dann,  wenn es sich als Misstand herausstellt. Verbote auf Vorrat darf es nicht mehr geben.

Ebenso klar ist für die Grünen aber auch, dass das Erholungsbedürfnis der Bevölkerung unbedingt geschützt bleiben muss. Die komplette Preisgabe der Erholungsbedürfnisse unter der Woche, wie es eine durchaus bunte Allianz aus SVP, FDP, GLP und AL in den Kommissionsberatungen noch vorgesehen hatte, findet nun nicht statt. Einzig die GLP findet auch heute noch Rasenmähen, Laubblasen oder privates Hämmern, Bohren, Sägen, schlimmstenfalls bis nachts um 11 Uhr, eine Bereicherung der Einschlafphase von Kleinkindern. Und nur noch GLP und SVP wollen die Mittagsruhe der älteren Bevölkerung vollständig dem Lärmwillen ungehobelter Nachbarn preisgeben.

Die Anpassung der Mittagsruhe nimmt nun aber auch das Gewerbe stärker in die Pflicht. Wer so stark von einer neuen Regelung profitiert, wie künftig das Baugewerbe, ist im Gegenzug auch ultimativ dazu verpflichtet, zwischen zwölf und eins die Erholungsbedürfnisse der Bevölkerung an die oberste Stelle zu setzen.

Einen grossen Fortschritt stellt für die Grünen die individuelle Kennzeichnung der Polizeiorgane im unfriedlichen Ordnungsdienst dar. Wer nun aber wegen der in der APV festgehaltenen anonymisierten, und wechselnden individuellen Kennzeichnung, ein grösseres Gefährdungspotenzial der einzelnen Polizisten heraufbeschwört, liegt sachlich falsch, hat aber auch die Anforderungen an eine moderne Polizei, die über ihr korrektes Vorgehen Rechenschaft ablegen muss, nicht verstanden.  Hier geht es schlicht und einfach nur darum, wie einzelne, wenige Polizisten, die im Übereifer ihr Korps in Misskredit bringen, eruiert werden können.

Ein Wermutstropfen und aus grüner Sicht unerklärlich bleibt, wie das virulente Problem der übernutzten Grünanlagen verdrängt wird. Dass der Zerstörung von Wiesen und Bäumen durch gedankenlose Grilleure nicht auch durch die APV Einhalt geboten werden soll, ist unverständlich. Damit werden erhöhte Unterhaltskosten ganz bewusst in Kauf genommen.

Markus Knauss, Fraktionspräsident, Mitglied SK Polizei/Verkehr 079/642 27 29

Balthasar Glättli, Präsident SK Polizei/Verkehr 079/334 33 66