Fraktionserklärung zum Bundesgerichtsentscheid zur Oberlandautobahn
Wenn die Regierung in ihrer Medienmitteilung schriebt, dass der Kanton Zürich enttäuscht sei über den Entscheid des Bundesgerichts, kann ich nur protestieren. Wir sind es nicht!
Verloren haben Bundesrat, die Mehrheit des Kantonsrats und die eilfertigen und ideenlosen Gemeindepräsidenten, die sich jetzt vor den Kameras aufbauen und gegen das Bundesgericht wettern. Verloren haben sie, weil sie sich jahrelang stur an einem Projekt festgeklammert hatten, von dem man wissen konnte, wenn man nur wollte, dass es gegen den Schutz der Hoch- und Flachmoore von nationaler Bedeutung und gegen den Landschaftsschutz verstösst.
Man kannte die Vorbehalte bezüglich der Auswirkungen der unterirdischen Strecke auf die Moorlandschaft. Auch die Probleme mit der Abluft waren bekannt, ganz zu schweigen vom Tagebau innerhalb der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung. Welche Illusion zu meinen, dass man ein Moor und ein Drumlin rückbauen kann – abstruse Idee.
Gewonnen hat die Bevölkerung. Sie erhält eine intakte, und wunderschöne Landschaft. Das Bundesgericht hat weitsichtig für den langfristigen Erhalt der Lebensqualität entschieden.
Wenn jetzt die vom Durchgangsverkehr in Wetzikon direkt betroffene Bevölkerung weiter auf eine Lösung warten muss, dann liegt die Schuld nicht bei den Einsprachen, sondern beim sturen Festhalten an einem fehlerhaften und ungesetzlichen Projekt.
Die rücksichtslose und alles andere als zukunftsfähige Politik der Bürgerlichen hat auf ganzer Länge Schiffbruch erlitten.