zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland

Herr Präsident, Frau Regierungsrätin, meine Damen und Herren,
Der vorgeschlagene Staatsvertrag verlangt keine Aenderungen am Pistensystem. Wenn man die Präambel des Vertrages ernst nimmt, nämlich den Wunsch, Mensch, Natur und Umwelt möglichst umfassend gegen übermäßige Auswirkungen des Luftverkehrs zu schützen, sind Aenderungen am Pistensystem ganz offensichtlich auch nicht möglich. Aenderungen am Pistensystem führen zwangsläufig zu einem Wachstumsszenario  und damit übermässigen Auswirkungen punkto Lärmbelastung und Emission von CO2 und Stickoxiden.
Frau Bundesrätin Leuthard hat den Staatsvertrag so ausgelobt, dass sich der Flughafen Zürich Kloten weiter entwickeln könne. Dem wollen wir nicht widersprechen. Eine Weiterentwicklung ist zwingend, hin zu einem umfassenden Schutz vor übermässigen Auswirkungen des Luftverkehrs, die bekanntlich nicht nur aus Lärmemission besteht sondern auch aus der übermässigen Emission von Treibhausgasen.
Die Fraktion der Grünenverlangt von der Kommission für Planung und Bau, dass nun die Richtplanvorlage zum Kapitel 4.7.1. zügig nach den Sommerferien zu Handen des Kantonsrates verabschiedet wird. Dann können Sie den schönen Worten Ihrer Fraktionserklärungen auch Taten folgen lassen.