Auch gerade jetzt in dieser Sekunde wird irgendwo in der Schweiz, wahrscheinlich im Kanton Zürich ein Quadratmeter fruchtbaren Bodens verbaut. Der Fokus im Bodenschutz liegt heute auf dem Schutz der ertragreichen Böden. Im Kanton Zürich gibt es keine 44'400 ha Fruchtfolgeflächen, d.h. für eine vielfältige ackerbauliche Nutzung geeignete Böden mehr, wie das der Bund vorsieht. Nur noch 39'210 ha sind übriggeblieben

 Dies ist ein Preis der Standortattraktivität, die sogar noch mit grossem Aufwand gesteigert wird. Unsere Lebensgrundlage wird dem Gewinn geopfert.
Das Problem wirklich lösen, hiesse, was die Grünen immer schon laut und deutlich forderten: keine weiteren Einzonungen, keine Vergrösserung des Siedlungsgebietes, keine Verbetonierung – weder für Strassen noch für Wohnen noch für Shopping oder Freizeit. Statt dessen wird jetzt versucht Böden, die mit der heutigen Mechanisierung in der Landwirtschaft ackerbar sind, zur Hälfte als Fruchtfolgeflächen zu zählen. So könnte man sich wieder rausschummeln. Ungeachtet der Tatsache, dass nicht jeder Boden, der mit der heutigen Mechanisierung ackerbar ist, dies auch langfristig erträgt.

Raumplanerische Massnahmen wie die im Bundesgesetz über die Raumplanung geforderte Planungswertabschöpfung werden nicht einmal zur Diskussion gestellt. Statt dessen sollen Golfplätze weiterhin als wieder leicht zu Fruchtfolgeflächen rückführbar gelten und Strassenbau darf weiterhin Kulturland zerschneiden. Der Beweis, dass das Siedlungsgebiet nicht erweitert wird, keine neuen Bauzonen entstehen wird mit der Gesamtrevision des Richtplanes zu erbringen sein. Dass der Kanton Zürich sein Kontingent an Fruchtfolgeflächen nicht mehr erfüllen kann ist nicht nur auf das Fehlen von griffigen Gesetzen zurückzuführen, sondern auch auf jahrelange Vollzugslücken.

Die Kulturlandinitiative der Grünen kann die Vollzugsmängel nicht beheben, jedoch zumindest die Gesetzeslage verbessern. Wir leben heute auch beim Boden auf zu grossem Fuss – zulasten unserer Nachkommen!