Fraktionserklärung der Grünen, der SVP, GLP, EDU und der AL zum PJZ
Es empfiehlt sich, dass wir in Zukunft den Schlussbestimmungen bei den abstimmungsreifen Vorlagen mehr Beachtung schenken. Es geht um die Zuständigkeit für den Beleuchtenden Bericht der Abstimmungszeitung. In der Regel verfasst die Regierung den Bericht für die Mehrheit und die Geschäftsleitung verantwortet den Minderheitsstandpunkt. Diese Delegation geschieht im Vertrauen darauf, dass die jeweils zuständige Instanz analog der Bundesvorgaben die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit beachtet, und damit für eine optimale Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger garantiert.
Dieses Vertrauen hat die Regierung mit dem Beleuchtenden Bericht zum PJZ gründlichst missbraucht. Sie beschreibt ausführlich den Ablauf der Debatte. Dann kommt in acht mageren Sätzen die Begründung der Mehrheit. Selbst diese kurze Begründung schreibt sie noch im Konjunktiv! Dann folgt eine ausführlichste, zweiseitige Begründung warum die Regierung das PJZ doch will.
So geht das nicht. Von einer zuverlässigen Information für den Stimmbürger und die Stimmbürgerin kann keine Rede sein.
Meine Damen und Herren, wir werden uns in Zukunft bei jeder Vorlage genau überlegen, ob die Regierung unser Vertrauen für die Verfassung des Beleuchtenden Berichtes verdient, oder ob wir eine generelle Änderung der Zuständigkeit erklären sollten. Das könnte so weit gehen, dass wir analog der Bundesgesetzgebung bestimmen, dass der Regierungsrat keine vom Parlament abweichende Abstimmungsempfehlung abgeben dürfte.
Esther Guyer