Dass die Eröffnung eines Autobahnabschnittes gefeiert wird, eine Regierungsrätin und ein Bundesrat ein Band durchschneiden, die Bevölkerung eingeladen wird, den Autobahnabschnitt nochmals zur Fuss zu durchschreiten um dann an einem Trinkstand einen mit einem billigen, zu überhöhtem Preis angebotenen Schaumwein oder einem Bier auf die Landschaftszerstörung anzustossen ist, seit der Eröffnung des N1-Teilstücks im Berner Grauholz am 10. Mai 1962 eine ebenso traditionelle wie rituelle und banale Sache.

Dass aus der Eröffnung der N4 ein Volksfest werden soll, welches die Bevölkerung gar nicht will, ist eine fragwürdige Sache. Keine Gemeinde beteiligt sich daran. Im Gegenteil, einzelne Gemeinden im betroffenen Bezirk boykottieren das Fest sogar hoch offiziell, weil sie sich durch die Verkehrpolitik, die ihnen statt der versprochenen Verkehrsentlastung eine massive Mehrbelastung bringt, betrogen fühlen.
Dass dieses festliche Vergnügen trotzdem auf einen Millionen-Event ausgedehnt wird, das zu über der Hälfte aus den Strassenbaufonds finanziert wird, kann – allenfalls mit klammheimlicher Freude – noch geschluckt werden. So passiert mit diesen Millionen zumindest nicht dümmeres.
Dass dann aber, nachdem keine betroffene Gemeinde einen finanziellen Beitrag zu leisten bereit ist, zu der Viertelmillion aus dem Strassenbaufonds noch eine halbe Million aus dem Lotteriefonds für diese blödsinnige Chilbi ausgegeben wird, haut dem Fass den Boden aus.
Jeder der mit Kultur oder mit gemeinnütziger Arbeit zu tun hat, weiss, wie schwierig es ist, aus dem Lotteriefonds, der ausdrücklich für kulturelle und gemeinnützige Zwecke reserviert ist und dessen Beiträge an rigorose Bestimmungen geknüpft sind, einen Beitrag zu erhalten, und wie rigide und genau die Bestimmungen einzuhalten sind.
Dieser Beitrag, den der Regierungsrat letzte Woche für diese Autobahneröffnung gesprochen hat, widerspricht den Bestimmungen des Lotteriefonds. Die Grünen nehmen diese Art des Umgangs mit für kulturelle und gemeinnützige Zwecke bestimmten Mitteln nicht hin und verlangen, dass die diesbezüglichen Bestimmungen vom Regierungsrat auch für seine eigenen Feste eingehalten werden, so wie sie von kulturellen und gemeinnützigen Organisationen eingehalten werden müssen.