Den Spielraum im Ausländer- und Asylrecht nutzen! – Stopp der unmenschlichen Politik der Härte im Kanton Zürich
Seit dem 19. Dezember haben Sans-papiers die Predigerkirche friedlich besetzt. Gestern sind sie nun in die St. Jakobs-Kirche umgezogen, wo sie grosszügiges Gastrecht erhalten haben. Mit ihrer Aktion machen die Sans-papiers auf die unhaltbare Situation in der schweizerischen und insbesondere in der zürcherischen Migrationspolitik aufmerksam. Ihrem Kampf für Würde und Menschlichkeit schliessen sich Grüne und AL solidarisch an, denn sie fordern nichts anderes, als, dass ihnen ihre Rechte nicht verweigert werden.
Wir lehnen den unmenschlichen Umgang mit abgewiesenen Asylbewerberinnen und -bewerbern, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, entschieden ab. Ihnen wird das Leben im Kanton Zürich absichtlich und bewusst unerträglich gemacht. Beispielsweise durch das totale Arbeitsverbot und durch die Reduktion der Sozialhilfe auf das absolute Minimum, die sogenannte Nothilfe: Wer kann denn mit 8 Franken 50 im Tag – in Form von Migros-Gutscheinen – hier leben? Das ist menschenunwürdig und treibt die Menschen in die Illegalität! Das ist der demokratischen, humanitären und weltoffenen Tradition, der sich der Kanton angeblich verpflichtet fühlt, unwürdig!
Wir sind empört, dass der gesetzliche Spielraum für sogenannte Härtefälle im Kanton Zürich praktisch ignoriert wird. Statt einer kollektiven Legalisierung der Sans-papiers hat der Bund vor einigen Jahren auf die Karte der Härtefallregelung für langjährig anwesende Asylsuchende, für Sans-papiers und für Menschen mit «erfülltem Aufenthaltszweck» (infolge von Invalidität oder Auflösung der ehelichen Gemeinschaft) gesetzt. Aber der Regierungsrat im Kanton Zürich weigert sich ganz generell, diesen Spielraum auszuschöpfen.
Wir erwarten von CVP-Regierungsrat Dr. Hans Hollenstein, dass er sich heute morgen, nachdem die friedlichen Besetzerinnen und Besetzern mittlerweile seine Bedingungen erfüllt haben, an einen Tisch setzt und Hand bietet für einen humaneren Vollzug des Ausländer- und Asylgesetzes.
Wir verlangen insbesondere:
• Schluss mit der Rechtsverweigerung: Der Kanton muss die Härtefallklausel für langjährig anwesende, abgewiesene Asylsuchende, für Sans-papiers und für Menschen mit erfülltem Aufenthaltszweck gemäss Art. 14 AsylG bzw. Art. 30 AuG endlich anwenden.
• Schluss mit der drakonischen und unmenschlichen Form der Nothilfe im Kanton: Die Situation der abgewiesenen Asylsuchenden, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können ist zu verbessern. Alls Sofortmassnahme: Aufheben des totalen Arbeitsverbotes und Abschaffen der Migros-Gutscheine.
• Wir fordern, dass abgewiesene Asylsuchende, die nicht zurückkehren können, menschlich behandelt werden und einen Aufenthaltsstatus erhalten, der ihnen den Aufbau einer würdigen Existenz und die legale Aufnahme einer Arbeit erlaubt.
• Die kantonale Härtefall-Kommission, die 1999 von Regierungsrätin Rita Fuhrer abgeschafft wurde, muss wieder eingeführt und mit Antragsrecht an die Regierung ausgestattet werden.
Wir fordern Regierungsrat Hollenstein und den gesamten Regierungsrat auf, ihre realitätsferne und zynische Politik der Härte im Asyl- und Migrationsbereich grundlegend zu überdenken und endlich eine intelligente und humane Politik in die Wege zu leiten.
Zürich, 5. Januar 2009