Gefährdung der Grundrechte und mehr polizeiliche Bürokratie
Die Umsetzungsvorlage zum Gegenvorschlag der «Anti-Chaoten-Initiative» führt zu viel bürokratischem Zusatzaufwand bei der Polizei und gefährdet die Grundrechte der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. Für die GRÜNEN ist klar: Die Vorlage muss zurück zur Überarbeitung an die Regierung.
Die Umsetzungsvorlage (5960) sieht vor, dass die Polizei Kostenersatz verlangen muss, wenn eine Kundgebung zu einem «ausserordentlichen Polizeieinsatz» geführt hat. Diese neue Regelung wirkt abschreckend: Wer fürchten muss, mit hohen Kosten für die Teilnahme an einem politischen Umzug bestraft zu werden, bleibt zu Hause. Ein solcher «Chilling Effect» hält Menschen davon ab, ihre demokratischen Grundrechte der politischen Meinungsäusserungs- und der Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.
Teuer für die Steuerzahlenden
Zudem wird der Zwang zur rechtsgültigen Verrechnung von Polizeikosten der Polizei noch viel Bauchweh bereiten und die Steuerzahlenden viel Geld kosten. Denn der Nachweis, wer wie viel Polizeikosten verursacht hat, ist sehr aufwändig und hält vor Gericht oft nicht Stand. Das zeigen Erfahrungen in anderen Kantonen, die sich mit Kostenverrechnungen in aufwendige Verfahren verstrickt haben. Dazu tragen auch neue Begriffe wie «ausserordentlicher Polizeieinsatz» und «Grundauftrag» bei. Sei schaffen juristische Unklarheit.
Bevormundung der Gemeinden
Mit dem geltenden Recht steht es den Gemeinden schon heute frei, ihre Kosten bei Kundgebungen in gravierenden Fällen weiter zu verrechnen. Mit der Gesetzesänderung sollen die Gemeinden nun grundsätzlich dazu gezwungen werden. Zudem müssten die Gemeinden künftig jede Kundgebung, jede Demonstration einem Bewilligungsverfahren unterziehen. Sie könnten nicht mehr selbst entscheiden, wie sie die Nutzung ihres öffentlichen Raums gestalten wollen. Die GRÜNEN erachten eine solche Bevormundung der Gemeinden für grundfalsch.
Die GRÜNEN lehnen die Vorlage ab bzw. werden einer Rückweisung an die Regierung zustimmen.