Tempo 30 vom Bundesgericht bestätigt – Jetzt ist der Stadtrat gefordert
Das Erfreuliche vorneweg, das Bundesgericht hat seine in den letzten Jahren entwickelte Praxis bestätigt. Wenn Behörden 30 Jahre nach Erlass der Lärmschutzverordnung durch den Bundesrat den Lärmschutz entlang von Strassen endlich umsetzen, werden sie vom Bundesgericht in dieser Absicht unterstützt. Das ist für Zürich von besonderer Bedeutung, weil die Zürcher Bevölkerung vom Strassenlärm besonders betroffen ist
Das Erfreuliche vorneweg, das Bundesgericht hat seine in den letzten Jahren entwickelte Praxis bestätigt. Wenn Behörden 30 Jahre nach Erlass der Lärmschutzverordnung durch den Bundesrat den Lärmschutz entlang von Strassen endlich umsetzen, werden sie vom Bundesgericht in dieser Absicht unterstützt. Das ist für Zürich von besonderer Bedeutung, weil die Zürcher Bevölkerung vom Strassenlärm besonders betroffen ist. Rund 140’000 Personen wohnen an Strassen, an denen die Immissions- oder sogar die Alarmgrenzwerte der Lärmschutzverordnung überschritten sind.
Das Bundesgericht hat nun die Anordnung des Sicherheitsvorstehers für Tempo 30 im Kreis 2 sowie für verschiedene kommunale Strassen im Rest der Stadt gutgeheissen. Damit ist höchstrichterlich abgesegnet, dass das Vorgehen des Sicherheitsvorstehers nicht zu beanstanden ist. Die Gutachten sind korrekt und für die Anordnung von Tempo 30 ist es vertretbar, dass auf Lärmberechnungen und nicht auf -messungen abgestellt wird.
Das freut uns sehr. Auf dieser gesicherten Basis gilt es nun aber weiter zu arbeiten. Ein Überblick über die bisher geplante Lärmsanierung zeigt, dass – wenn es nach dem Willen des Stadtrates geht – , von den 140’000 Lärmbetroffenen lediglich 25’000 eine ausreichende Lärmsanierung erhalten. Das reicht nicht.
Strassen sind eben nicht exklusiv Flächen für den Autoverkehr. Die Autos fahren dort, wo Zürich lebt. Von daher erwarten wir, dass der Stadtrat die Motion von Simone Brander und mir ernst nimmt, mit dem Ziel einem überwiegenden Teil der Lärmbetroffenen endlich eine bundesrechtlich vorgeschriebene Lärmsanierung mit einer Massnahme an der Quelle zuzugestehen.
Aber auch kurzfristig kann der Stadtrat einen Tatbeweis erbringen, dass er willens ist, der lärmbetroffenen Bevölkerung die Lärmsanierung zu ermöglichen, die sie verdient. In nächster Zeit ist ein Entscheid des Stadtrates zur Lärmsanierung an der Mutschellen-, der Rieter- und der Waffenplatzstrasse fällig. Entlang diesem kommunalen Strassenzug haben rund 3’000 Personen eine übermässige Lärmbelastung. Höchste Zeit, dass der Stadtrat hier richtig entscheidet.